Jahresbericht des Versicherungsombudmannes: Beschwerden über Rechtsschutzpolicen wieder im Fokus
 VWheute Sprint 

Wilhelm Schluckebier (rechts) und sein Vorgänger Günter Hirsch (links). Quelle: Dietmar Gust für "Versicherungsombudsmann e. V.

Der Versicherungsombudsmann hat heute in Berlin seinen Jahresbericht 2019 vorgestellt, wobei wegen der Corona-Pandemie auf die sonst damit verbundene Pressekonferenz verzichtet wurde. Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier sagte in einem Telefongespräch mit VWheute, noch habe sich im ersten Quartal in den eingegangenen 4.684 Beschwerden die Corona-Krise nicht niedergeschlagen.

Derzeit gebe es aber viele Anfragen im Service-Center des Ombudsmanns, sagte Schluckebier. Bei der Reiseschutz-Versicherung könnte sich die Ausrufung des Pandemie-Status durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) – am 11. März 2020 – als entscheidendes Datum erweisen.

Die außergerichtliche Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft erreichten dem Jahresbericht 2019 zufolge insgesamt 13.006 zulässige Beschwerden. Dies waren 8,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Insgesamt verzeichnete der Ombudsmann 17.528 Eingaben. Mit 3.202 zulässigen Beschwerden habe die Rechtsschutzversicherung bereits zum dritten Mal die Lebensversicherung als bis dahin zahlenmäßig stärkste Sparte abgelöst. Im Bereich der Lebensversicherung wurden 3.089 Beschwerden als zulässig eingestuft.

Gemessen an der Gesamtzahl der Eingaben blieben Vermittlerbeschwerden mit 261 (minus 7,8 Prozent) verschwindend gering.  Die meisten Beschwerden (55,2 Prozent) bezogen sich auf die Lebensversicherung. Schluckebier sagte, in diesem Bereich würden sich häufig Defizite in der Dokumentation der Versicherungsvermittler zeigen.

In der Rechtsschutzversicherung kommt dem Versicherungsombudsmann eine hohe Entscheidungskompetenz zu. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 97,8 Prozent der Beschwerden im Bereich, in dem der Ombudsmann verbindlich gegen Versicherer entscheiden kann (bis zu 10.000 Euro).

Die Corona-Pandemie könnte Schluckebier zufolge eine neue Beschwerdewelle auslösen. Trotz des allgemein schwierigen Umfelds sei die Schlichtungsstelle aber jederzeit vollständig arbeitsfähig gewesen. So sei die papierlose Bearbeitung bereits zum 1. Februar 2020 eingeführt worden. Und mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie im März sei mit Hochdruck die Umstellung auf das Arbeiten aus dem Home-Office betriebe worden.

Der Versicherungsombudsmann muss sich auch immer wieder mit skurrilen Fällen befassen. So sei etwa in einem Fall ein Waschbär in ein Haus eingedrungen, habe das Hundefutter gefressen und auf der Flucht noch einen Sachschaden verursacht. Allerdings könnten Tiere nun mal weder Dieb noch Räuber sein, erläuterte der Ombudsmann.

Autor: Manfred Brüss

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