DVK muss Holger Badstuber 30.000 Euro Krankentagegeld zahlen
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Fußball-Profi Holger Badstuber in seiner Zeit beim FC Bayern München. Quelle: dpa / picture-alliance

Das Urteil ist gesprochen: Die Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft (DKV) muss dem ehemaligen Bayern-Profi Holger Badstuber fast 30.000 Euro Krankentagegeld nachzahlen. Dies hat das Landgericht München in einem Anerkennungsurteil verkündet.

Zum Hintergrund: Der ehemalige Fußballnationalspieler hatte seinen privaten Krankenversicherer auf die Zahlung eines Krankentagegeldes in Höhe von 28.575 Euro für insgesamt 27 Tage verklagt. Die DVK weigerte sich indes mit der Begründung, dass Badstuber zum fraglichen Zeitraum im Ausland gewesen sei.

Konkret geht es dabei noch um dessen Zeit als Spieler beim deutschen Rekordmeister FC Bayern München. So fiel Badstuber von Mitte September 2014 bis Anfang Januar 2015 wegen eines Sehnenrisses aus. Dabei hielt sich der Fußballprofi zum Jahreswechsel für zwölf Tage im Ausland auf. Von Mitte Februar bis Anfang Juli 2016 musste er zudem wegen einer Sprunggelenksverletzung pausieren, im Juni war er ebenfalls für insgesamt 15 Tage im Ausland.

Die DKV hatte sich hingegen bei ihrer Weigerung auf Statuten in seinem Versicherungsvertrag berufen. Badstubers Anwälte bezeichneten diese jedoch als überholt. Die Vorsitzende Richterin der 12. Zivilkammer folgte letztlich deren Ansicht und urteilte nun im Sinne Badstubers.

So würden diese Statuten noch aus einer Zeit stammen, als es noch keine Handys gab und Versicherte im Ausland nicht ständig erreichbar waren. Zudem hätte damals „kein Interesse an einer erneuten Bestätigung der Krankheit bestanden“, denn ein Ausfall „sei klar gewesen“. Der kurzzeitige Einwurf der Versicherung, Badstuber sei gar nicht krank gewesen,hätte durch eine Arztbestätigung „aus der Welt geschafft werden“können.

Der 30-Jährige war von 2002 bis 2017 für den deutschen Rekordmeister FC Bayern München aktiv. Nach einer Zwischenstation beim FC Schalke 04 steht Badstuber heute beim Zweitligisten VfB Stuttgart unter Vertrag.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Ich wünsche ihm ja sein Tagegeld aber wenn es im Vertrag Begrenzungen gab, die eine Zahlung im Ausland verneinen, so war auch kein Beitragsteil der Kalkulation dafür vorgesehen. Wird es nun dennoch gezahlt gibt es eine Ausgabe ohne Einnahme. Die logische Folge ist eine Beitragsanpassung, wenn solches öfter vorkommt.
    Der BGH hat Begrenzungen als transparent und richtig beurteilt. Wenn nun versicherte die fehlenden Leistung per Gericht einklagen können, werden wir unsere Beiträge in wenigen Jahren nicht mehr zahlen können. Wie gesagt, ich gönne es ihm aber es werden andere durch erhöhte Beiträge mit Zahlen, wenn so etwas Schule macht. Besser wäre es, vorher den Vertrag zu lesen

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