Allianz setzt sich im Verfahren um „Indexselect“ endgültig gegen Verbraucherschützer durch

Quelle: Allianz

Die Allianz hat im Verfahren um ihre Rentenversicherung „Indexselect“ endgültig gegen die Verbraucherschützer obsiegt. Demnach sei die gerichtliche Auseinandersetzung beendet, bestätigten Vertreter beider Seiten auf Anfrage von des Finanzportals boerse-online.de. Das Oberlandesgericht München hatte demnach in dieser Sache bereits im April zugunsten der Allianz entschieden und keine Revision zugelassen (Az.: 29 U 1435/18).

Zwar hätte die Verbraucherzentrale Hamburg noch eine sogenannte Nichtzulassungsklage einlegen können. „Wir haben nach reichlicher Überlegung die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde verworfen“, wird Kerstin Becker-Eiselen, VZ-Abteilungsleiterin Geldanlage. Eine Sprecherin der Allianz bestätigte dem Finanzportal ebenfalls, dass die Hamburger Verbraucherschützer keine weiteren Rechtsmittel eingelegt haben. Diese warfen der Allianz vor, das gute Ansehen der Indexfonds zu nutzen, ohne bei dem umstrittenen Produkt die vollen Vorteile dieser Produktgattung zu bieten. Zudem sei den Verbrauchern versprochen worden, an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50 zu partizipieren. In welcher Höhe und Form er teilhabe, bleibe jedoch unklar.

Die Richter am OLG München bestätigten indes die Rechtsauffassung der Allianz. Diese verwies bereits 2017 gegenüber VWheute darauf, „die Information ihrer Kunden zum Vorsorgekonzept IndexSelect der Allianz Lebensversicherungs AG (Allianz Leben) im Sinne der Kunden gestaltet“. Daher sehe man „darin keine irreführenden Aussagen“. Zudem verweist die Allianz nach eigenen Angaben darauf, dass „die Darstellung des Vorsorgekonzepts ‚IndexSelect’… keine irreführenden Angaben“ enthalte. Dabei verwies der Versicherer in seiner Stellungnahme „auf eine umfassende Beratung beim Vermittler und eine über die Kurzdarstellung im Internet hinausgehende, umfassende Produktinformation“.