Vermittler dürfen Cyber trotz Coronakrise nicht aus den Augen verlieren

In den vergangenen Wochen wurde viel über und im Zusammenhang mit Covid-19 geschrieben. Im Zusammenhang mit Cyberversicherungen wurde insbesondere das Thema „Gefahrerhöhung durch Homeoffice?“ intensiv diskutiert. Daher an dieser Stelle nur eine kurze Quintessenz: Die Obliegenheit eine nachträglich vorgenommene Gefahrerhöhung, z.B. durch „Homeoffice“ dem Cyberversicherer zu melden, muss nicht zwingend in der Police stehen, sie ergibt sich aus § 23 VVG. Von Thomas Pache.

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AON-Cyberexperte Thomas Pache: „Der Cybermarkt wird langsam erwachsen“

Aus Schaden wird man klug. Das gilt in der Cyberversicherung für Versicherer wie Kunden. Erfahrene Unternehmen „professionalisieren ihren Underwriting-Ansatz zunehmend“, während bei vielen kleinen – und mittleren Unternehmen (KMU) nur „Aufklärung oder eigene Schadenerfahrung“ hilft, erklärt Thomas Pache, Head of Cyber Specialty (DACH) bei AON. Der Experte war auch beim Branchenverband GDV in Cyber-Arbeitsgruppen tätig und erklärt im Exklusiv-Interview mit VWheute, woran die Branche derzeit tüftelt.

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100 Fragen zur Cyberversicherung

Hacker

Das Produkt der Cyberversicherung ist in Deutschland erst seit dem Jahr 2012 bekannt. Die Entwicklung des Marktes für derartige Versicherungen vollzieht sich zwar mittlerweile schneller als noch vor sieben Jahren, sie kann aber noch lange nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Denn die Marktdurchdringung liegt deutlich unter 30 Prozent und das Know-how auf Anbieter-, Vermittler- und Käuferseite steck noch in den Kinderschuhen.

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