Mehr Sicherheit mit Protektor: Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungen

Der Bundestag hat am 5. November 2020 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) beschlossen (BT Drs. 19/22786). Das Gesetz enthält in Artikel 6 Verbesserungen der Vorschriften zu den gesetzlichen Sicherungsfonds in Form von Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). In seiner Beschlussempfehlung hatte der Finanzausschuss die unveränderte Annahme dieses Artikels empfohlen.
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