Mehr Sicherheit mit Protektor: Bundestag verabschiedet Gesetzesänderungen

Der Bundestag hat am 5. November 2020 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) beschlossen (BT Drs. 19/22786). Das Gesetz enthält in Artikel 6 Verbesserungen der Vorschriften zu den gesetzlichen Sicherungsfonds in Form von Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). In seiner Beschlussempfehlung hatte der Finanzausschuss die unveränderte Annahme dieses Artikels empfohlen.

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Bundesregierung will punktuelle Präzisierungen bei Sicherungsfonds von Protektor

Die Bundesregierung und das Bundesfinanzministerium sahen sich in den letzten Tagen heftigen Vorwürfen durch den Bund der Versicherten (BdV) ausgesetzt. Das Bundeskabinett hatte am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken im Bankensektor (RiG) beschlossen. Darin sind auch Gesetzesänderungen zu den gesetzlichen Sicherungsfonds für Versicherung (Protektor / Medicator) enthalten. Der BdV sah sich als Verbraucherschutzorganisation übergangen. Manche Hintergründe zu den geplanten Gesetzesänderungen bei den gesetzlichen Sicherungsfonds findet man nun in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD.

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Mehr Sicherheit für die deutschen Sicherungsfonds Protektor und Medicator

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) beschlossen. Das Risikoreduzierungsgesetz dient der Umsetzung des EU-Bankenpakets aus dem Jahr 2019. Es enthält Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Risiken im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität.

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