OLG Stuttgart: Allianz muss bei Widerrufsfolgen bei Sofortrentenversicherungen auf den Einzelfall schauen

Die Allianz darf die Widerrufsfolgen bei Sofortrentenversicherungen nicht unabhängig vom Einzelfall berechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az.: U 565/19). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
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