LG Tübingen trifft richtungsweisendes Urteil gegen Cyberversicherer

Angriffsfläche Serverraum. Bildquelle: IBM

In der ersten gerichtlichen Entscheidung zur Cyberversicherung bekamen die Richter vom LG Tübingen einen kniffligen Fall auf den Tisch. Im Vordergrund stand die Frage, wann eine Cyberpolice für einen Hackerangriff haften muss – und in welcher IT-Verantwortung der Geschädigte steht. Wie der Fall offenbart, hat der betroffene Versicherer an einer entscheidenden Stelle gepennt. Die Branche wird den Gürtel in der Kundenbeziehung vermutlich enger schnallen.

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