Versicherer soll für Absage des Oktoberfestes zahlen

Das Münchener Oktoberfest gehört üblicherweise zu den wichtigsten Veranstaltungsterminen des Jahres. Wegen der Corona-Pandemie ist die Wiesn jedoch in diesem und im letzten Jahr ausgefallen. Nun muss ein Versicherer einer Wiesn-Wirtin den Ausfall erstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
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