Versicherer soll für Absage des Oktoberfestes zahlen

Die Ausfallversicherung einer Wiesn-Wirten soll sich für die Absage des Oktoberfestes zahlen. Quelle: Bild von holzijue auf Pixabay

Das Münchener Oktoberfest gehört üblicherweise zu den wichtigsten Veranstaltungsterminen des Jahres. Wegen der Corona-Pandemie ist die Wiesn jedoch in diesem und im letzten Jahr ausgefallen. Nun muss ein Versicherer einer Wiesn-Wirtin den Ausfall erstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Demnach soll der Versicherer rund 513.000 Euro an die Ochsenbraterei zahlen als Entschädigung für das abgesagte Oktoberfest im vergangenen Jahr. Die Ochsenbraterei selbst zahlt laut Bild jährlich rund 60.000 Euro für die Ausfallversicherung. Maximale Versicherungssumme: 5,2 Mio. Euro. In diesem Fall aber hatte die Ochsenbraterei knapp über zwei Mio. Euro eingeklagt. „Das ist der tatsächlich entstandene Schaden aufgrund der ausgefallenen Wiesn 2020, das belegt auch ein Gutachten“, wurde Martin Scholz zitiert.

Allerdings teilt sich die Summe laut Bericht auf vier Assekuranzen auf. Eingeklagt hatte die Ochsenbraterei exemplarisch ein Viertel der Summe bei einer der Versicherungen. Doch die Entscheidung ist bindend für den kompletten Schaden. „Wird dieses Urteil rechtskräftig, kann die Ochsenbraterei auch die restlichen 1,5 Mio. Euro bei den anderen Versicherungen einfordern“, erklärte der Richter. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben etwa ein halbes Dutzend Wiesnwirte gegen die Versicherer geklagt.

Autor: VW-Redaktion

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