LG Frankfurt: Bafin muss keinen Schadenersatz an Wirecard-Aktionäre zahlen
Anleger können im Wirecard-Skandal von der deutschen Finanzaufsicht Bafin keinen Schadenersatz verlangen. Dies hat die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Frankfurt entschieden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Bafin nach den gesetzlichen Vorschriften ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnehme und nicht im Interesse einzelner Anleger.
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