Verstößt der Buchauszug gegen die DSGVO?

Ein Unternehmer sah sich durch die DSGVO gehindert, dem Handelsvertreter einen Buchauszug zu erteilen. Der Spezialsenat für Handelsvertretersachen des OLG München entschied jedoch anders. Die mit der Erteilung eines Buchauszuges verbundene Datenübermittlung sei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO erlaubt, da die Verarbeitung der Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sei – ohne dass die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Ein Kommentar von Jürgen Evers.

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Warum der Provisionsdeckel einen Fehlanreiz zur Rechtfertigung von Eingriffsgesetzen darstellt

Der Provisionsdeckel erhitzt weiterhin die Gemüter in der Versicherungsbranche. Laut Rechtsanwalt Jürgen Evers hat der Gesetzgeber damit „einen Fehlanreiz aus dem Hut gezaubert, der angeblich darauf beruht, dass Versicherungsnehmer, abgelenkt durch eine Provisionsabgabe, eher auf diese achteten als auf den für sie passenden Versicherungsschutz“. Ein exklusiver Gastbeitrag.

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