Bei unklarer Versorgungsregelung und Hinterbliebenenversorgung profitiert der Arbeitnehmer

Einen komplizierten Fall um Hinterbliebenenversorgung in der bAV hatte das Bundesarbeitsgericht zu klären. Pensionszusage und Betriebsvereinbarung waren unklar und das Gericht besann sich schlussendlich auf die römische Justiz: In Dubio pro reo.
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