Gebäudeversicherer zahlt 118.000 Euro, obwohl kein Versicherungsschutz besteht
Das OLG Karlsruhe hat in einem Urteil einen Gebäudeversicherer zum Schadenersatz verurteilt, obwohl im Zeitpunkt des Leitungswasserschadens keine Versicherungsprämien flossen. „Dieses Urteil zeigt, dass auch Versicherungsgesellschaften hohe Beratungspflichten haben können,“ schlussfolgert Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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