BGH schützt Autoversicherer
In einem Urteil vom 23. April 2024 (Az. VI ZR 348/21) nimmt der Bundesgerichtshof Versicherte in die Pflicht, bei Autoreparaturen selbst auf die Kosten zu achten. Geschädigte treffe eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der von einer Werkstatt berechneten Preise, entschied das Gericht.
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