Kommt bald die Pflichtversicherung für Umweltschäden?

Quelle: Gerd Altmann auf Pixabay

Das Umweltrecht verändert sich mit exponentieller Geschwindigkeit: Weltweit werden neue strenge Vorschriften eingeführt. Klagen, wie die eines peruanischen Landwirts gegen RWE wegen negativer Folgen des Klimawandels, halten dazu an, die zivilrechtliche Haftung für Umweltschäden genauer in den Blick zu nehmen. Unternehmen können die dabei entstehenden Gefahren durch Risikokontrollen und Versicherungslösungen abdecken.

Bis dato ist die Umweltregulierung in der EU ein Flickenteppich unterschiedlicher Gesetze. Die Einführung der EU-Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Richtlinie 224/35/EG) könnte neuen Schwung in die gesetzgeberischen Bestrebungen bringen.

Sie führt das Verursacherprinzip ein und schreibt für einige Schäden eine verschuldensunabhängige Haftung vor. Verursacher von Umweltschäden werden zu zweckgebundenen Zahlungen für Sanierungsmaßnahmen gezwungen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Entwicklung finanzieller Deckungsmaßnahmen zu unterstützen.

Dieses Maßnahmenpaket wird in nationalen Gesetzen bislang unterschiedlich streng durchgesetzt. Während einige Länder bereits eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt haben, ist diese in Deutschland nur in konkreten Einzelfällen geregelt.

Klimamodelle eigenen sich nicht für Kausalitätsnachweis

In allen anderen Fällen ist ein Kausalitätsnachweis erforderlich. Eine bloße Risikoerhöhung reicht nicht aus. Anspruchsteller müssen ein Gericht von einem zweifellosen Ursachenzusammenhang zwischen den Tätigkeiten und der hierdurch bedingten Veränderung der Umwelt sowie der hieran anknüpfenden Rechtsgutsverletzung überzeugen.

Klimamodelle eignen sich dafür gerade nicht, da sie letztlich nur auf mathematischen Schätzungen basieren. Neben dem Kausalitätsnachweis muss den Unternehmen eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Gegen eine solche spricht oft schon, dass die Bedrohungen nicht von einer Anlage oder ihren Emissionen ausgehen, sondern auf ein zusätzliches, unbeherrschbares Naturgeschehen zurückzuführen sind. Eine Verkehrssicherungspflicht, um den Unternehmen ein pflichtwidriges Unterlassen vorzuwerfen, müsste erst entsprechend gesetzlich verankert werden.

Anderorts ist dies bereits geschehen. Irland fordert beispielsweise für die Genehmigung einer Anlage eine Deckungsvorsorge, die sich auf die gesamten Kosten erstreckt, die während der Lebensdauer der Anlage durch schädigende Vorfälle entstehen könnten. In Spanien sind Unternehmen an Standorten mit erhöhtem Risiko verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Wird diese Vorsorge unterlassen, drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Pflichtversicherungen werden immer verbreiteter

Außerhalb Europas werden Pflichtversicherungen immer verbreiteter. Mit Blick auf die ansteigende Häufigkeit und Schwere von Umweltklagen erscheint dies sinnvoll. In Mexiko müssen Unternehmen Umwelthaftplichtversicherungen unterhalten und das auch von ihren Geschäftspartnern verlangen. Auch China und Südkorea sehen ein Pflichtversicherungssystem für Anlagen mit hohem Risiko vor. Ein verschuldensunabhängiges Verursacherprinzip ist bereits eingeführt.

Anders als in Deutschland muss der Verursacher nachweisen, den behaupteten Schaden nicht verursacht zu haben. Durch zahlreiche Umweltschutzgesetze wurden zudem Sanktionen implementiert. Diese reichen von Geldbußen, Beschlagnahmungen und Produktionseinstellungen bis hin zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsleiter.

Schließlich sind auch Versicherer aufgerufen, aktiv zu werden: In China sind Versicherer verpflichtet, versicherte Betriebe einmal jährlich zu untersuchen, das Umweltrisiko zu bewerten und bei der Entwicklung von Risikobewertungssystemen zu unterstützen. Die Untersuchungsberichte müssen Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.

Für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, bieten multinationale Umweltprogramme eine attraktive Lösung. Sie bieten einen Mindeststandard an internationaler Absicherung in Kombination mit Lokalpolicen, die den Anforderungen der jeweiligen nationalen Gesetze entsprechen.

Autor: Daniel Kassing, LL.M., Partner Clyde & Co spricht dazu heute auch auf dem „Clyde & Co Casualty Day 2019“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

drei × 3 =