Wildunfälle kosten Versicherer 1,2 Milliarden Euro

Im Durchschnitt kostete die Instandsetzung eines PKV nach einem Wildunfall 2025 rund 4.400 Euro, berichtet der GDV. Bildquelle: Sebastien Margo auf Pixabay

Nach Zahlen des GDV kletterte die Schadensumme infolge von Wildunfällen im Jahr 2025 um sieben Prozent auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Der Anstieg ist allerdings nicht auf eine höhere Zahl von Unfällen zurückzuführen, denn die Anzahl der Zusammenstöße blieb mit rund 276.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Hauptursache für den Kostenantrieb sind die seit Jahren steigenden Reparaturpreise.

Durchschnittlich kostete die Instandsetzung eines Pkw nach einem Wildunfall rund 4.400 Euro, was einem Zuwachs von 300 Euro gegenüber 2024 entspricht. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, erklärt, dass sowohl die Preise für Karosserieteile als auch die Stundensätze der Kfz-Werkstätten stärker als die allgemeine Inflation steigen und sich somit direkt im Schadenaufwand niederschlagen.

Statistisch gesehen kommt es in Deutschland fast alle zwei Minuten zu einer Kollision mit einem Wildtier, was mehr als 750 Unfällen pro Tag entspricht. Die Versicherer warnen vor den Übergangsmonaten im Frühjahr und Herbst, wobei vor allem die Monate April und Mai sowie Oktober und November als risikoreich gelten.

Eine Gefahr geht von den Dämmerungsphasen aus, wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind und Tiere unvermittelt auf die Fahrbahn laufen. Im Herbst kommt erschwerend hinzu, dass sich der Berufsverkehr zunehmend in die dunkleren Abendstunden verlagert.

Die finanziellen Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen, sofern es sich um Kollisionen mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen handelt. Rund 90 Prozent der deutschen Pkw besitzen einen solchen Schutz. Einige Anbieter haben ihren Deckungsumfang mittlerweile auf Tiere aller Art erweitert. Ein regulierter Wildunfall führt in der Teilkaskoversicherung nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

Autor: VW-Redaktion