NRW-Ministerpräsident Wüst zur Pflichtversicherung: „Es kann nicht sein, dass am Ende immer die Steuerzahler die Rechnung bezahlen“

Hendrik Wüst ist seit dem 27. Oktober 2021 Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen (Bildquelle: Land NRW / Ralph Sondermann)

Nach jedem Hochwasser nimmt die Diskussion über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden an Fahrt auf. Aus den überfluteten Regionen melden sich nacheinander die Ministerpräsidenten, jetzt auch Hendrik Wüst aus Nordrhein-Westfalen. Er erinnert den Bundeskanzler Olaf Scholz daran, dass er versprochen habe, die Pflichtversicherung umzusetzen. Sein Koalitionspartner FDP hingegen stellt sich weiterhin quer.

Dauerregen hat die Flüsse im Dezember und Januar anschwellen lassen. Die Bürger schauen dann meist auf die Politik und die einzelnen Ministerpräsidenten pochen in regelmäßigen Abständen auf die Einführung der Pflichtversicherung, nun auch Hendrik Wüst.“ Da Naturkatastrophen keinen Halt an Ländergrenzen machen, brauchen wir dringend die zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und dem Bundeskanzler verabredete Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung“, sagte Wüst der Rheinischen Post. Anstatt nach solchen Ereignissen über Fondslösungen Abhilfe zu schaffen, müsse finanzielle Vorsorge getroffen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung sei er offen, klar sei aber: „Es kann nicht sein, dass am Ende immer die Steuerzahler die Rechnung bezahlen. Der Kanzler hat sein Wort gegeben, die Versicherung umzusetzen. Die Bundesregierung darf nicht länger hinter ihren Versprechungen zurückbleiben“, kritisierte der NRW-Regierungschef.

Die Einheitsprämie für eine solche Police würde bei jährlich 190 Euro pro Haushalt liegen, hat Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) berechnet. Deutschlandweit sind durchschnittlich die Hälfte aller Gebäude gegen Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen versichert. Es gibt aber starke Schwankungen. In Baden-Württemberg liegt die Quote bei über 90 Prozent, in Niedersachsen bei 30 Prozent. Diese Ungerechtigkeit könne man nur mit der Schaffung einer Versicherungspflicht aus der Welt schaffen – die Bundesregierung müsse daher endlich einen Gesetzentwurf für eine bundesweite Versicherungspflicht gegen Elementarschäden vorlegen, mahnte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Anfang Januar.

„Nur Prävention verhindert Schäden“

Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt eine Pflichtversicherung nach wie vor ab, sie würde das Wohnen spürbar teurer machen, lautet das Hauptargument. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) pocht weiter auf ein Gesamtkonzept inklusive verbindlicher Schutzmaßnahmen.

„Eine Versicherungspflicht allein löst kein einziges Problem“, ließ GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen unlängst verlautbaren. Die Versicherungswirtschaft lehne eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden, wie sie von den Bundesländern gefordert werde, „als alleinige Maßnahme zum Schutz vor Wetterextremen“ weiter ab.

Ein großer Teil der Schäden entstehe, weil die Anpassung an den Klimawandel immer noch nicht ernst genommen werde, so Asmussen. „Nur Prävention verhindert Schäden oder mindert deren Höhe.“ Man appelliere daher an die Politik, mehr zum Schutz vor Wetterextremen zu unternehmen, hieß es aus Berlin – der GDV geht in die Konfrontation und hält der Politik Versäumnisse vor: „Länder und Kommunen haben beim Thema Flächen- und Bauplanung sowie bei der Prävention große Defizite. Hier wurde jahrzehntelang zu wenig investiert“, kritisierte Asmussen.

Autor: VW-Redaktion

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