GDV befürchtet „faktisches Verkaufsverbot“ bei Restkreditversicherungen

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Quelle: GDV

Der Bundesrat hat der Wartefrist für Restkreditversicherungen grünes Licht erteilt – sehr zum Ärger des Branchenverbands GDV. Die Frist „stellt faktisch ein Verkaufsverbot dar“, erklärte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen – und zeigt mit warnendem Finger auf das Beispiel Großbritannien. Wird der Verband sich womöglich juristisch wehren?

Am Freitag machte der Bundesrat den Weg frei für etliche neue Gesetze, darunter auch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag am vorvergangenen Freitag beschlossen hatte. Zum großen Verdruss der Versicherungswirtschaft sieht das Gesetz unter anderem eine Wartefrist vor, wenn es um die Vermittlung von Restkreditversicherungen geht. Konkret verlangt das Gesetz, dass zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens und einer Restkreditversicherung sieben Tage liegen müssen.

Der GDV sieht darin ein „faktisches Verkaufsverbot“. Die Branche habe erhebliche rechtliche Vorbehalte gegen die geplante Einführung der siebentägigen Frist, teilt der Verband in Berlin mit. „Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein EU-rechtswidriger Schnellschuss. Er widerspricht der erst im Oktober neu gefassten EU-Verbraucherkreditrichtlinie“, ärgert sich Jörg Asmussen.

So verpflichte die Richtlinie die Mitgliedstaaten ausdrücklich, den Abschluss eines Kreditvertrags in einem Bündel gemeinsam mit Restkreditversicherungen zu erlauben, betont der GDV. Die Verbraucherkreditrichtlinie sei „insoweit voll harmonisierend und untersagt den Mitgliedstaaten abweichende Vorgaben“, findet Asmussen. Kurzum: Der Branchenverband vertritt die Ansicht, dass die Kunden Darlehen und Versicherung auch weiterhin zusammen abschließen dürfen. Doch diese Möglichkeit der Produktbündelung werde durch die nun vorgesehene Wartefrist faktisch unmöglich gemacht, kritisiert Asmussen. In Großbritannien sei der Markt „fast vollständig zusammengebrochen“ nachdem eine solche Frist eingeführt wurde, so der Verbandsrepräsentant weiter.

VWheute fragte beim GDV nach, ob der „EU-rechtswidrige Schnellschuss“ ein juristisches Nachspiel haben könnte und der Verband entsprechende Schritte prüft. Ein Sprecher wollte dies jedoch nicht kommentieren.  

Die Restkreditversicherung funktioniert so, dass sie für einen festgelegten Zeitraum die Raten des Kreditnehmers übernimmt, wenn dieser sein Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen kann, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen.

Der GDV schätzt das Prämienvolumen für die Restkreditversicherung auf rund vier Milliarden Euro in Deutschland ein, basierend auf Daten für 2022. Seit Juli 2022 gilt ein Provisionsdeckel beim Vertrieb von Restkreditversicherungen. Danach dürfen Abschlussprovisionen höchstens 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme ausmachen. „Die Finanzaufsicht Bafin sieht die Ziele des Provisionsdeckels erreicht und hinsichtlich der Provisionen keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, teilt der GDV abschließend mit.

Autor: Lorenz Klein

Ein Kommentar

  • Aus erster Hand weiß ich, wie Restkreditversicherungen teilweise „verkauft“ werden. Von weniger seriösen Kreditvermittlern wird behauptet, dass ein Kredit nur mit einer solchen Versicherung möglich sei. Der informationell schlechter gestellte Kreditnehmer wird damit in eine (vermeintliche) Zwangslage gebracht, eine Restkreditversicherungen zu kaufen.

    Dass dies ein Bauernfängertrick ist, bestätigen m.E. die Zahlen aus UK. Wenn die Restkreditversicherungen generell sinnvoll für den Kunden ist, dann auch noch an Tag 7 nach der Kreditaufnahme. Der Großteil der UK-Kreditnehmer ist aber offensichtlich bei genügender Bedenkzeit der gegenteiligen Ansicht.

    Daher sind offensichtlich die Produkte zu unattraktiv und der vielbeschworene freie Markt regelt das durch den Absatzverlust. So ist das eben, wenn man eine faire Preisbildung zulässt.

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