Axa zahlt nicht für Kuhtritt

Quelle: Bild von 21150 auf Pixabay

Kühe sind meistens friedliebende und besonnene Tiere – vorausgesetzt, dass man sie nicht erschreckt. Dies hat ein Schweizer Landwirt im Sommer 2021 nicht berücksichtigt. Das Resultat: Ein schmerzendes Knie und jede Menge Ärger mit dem Versicherer.

Was war konkret passiert? Wie der Schweizer Rundfunk (SRF) berichtete, wollte der 60-jährige Landwirt gemeinsam mit seinem Sohn wie jeden Tag seine Kühe auf der Alp melken. Als er sich an eine Kuh annäherte, erschrak diese und trat nach hinten aus. Dabei traf sie voll das Knie des Schweizers – mit äußerst schmerzhaften Folgen.

Nach einem operativen Eingriff konnte das Knie zwar wieder einigermaßen hergestellt werden. Allerdings war der betroffene Landwirt drei Monate lang arbeitsunfähig. Für diesen Zeitraum hatte er bei der Axa eine Tagegeldversicherung abgeschlossen, die zunächst auch zahlte. Da die Knieschmerzen blieben, musste der Landwirt erneut operiert werden – mit einer monatelangen Zwangspause.

Die Axa verweigerte in diesem Fall die Zahlung aus der Tagesgeldversicherung mit der Begründung: Diese OP sei nicht auf den Kuhtritt zurückzuführen, sondern auf eine Arthrose, eine Abnützung des Kniegelenks.

„Wenn er jetzt sagt, die zweite Operation sei eindeutig eine Folge des Unfalls und die vorher diagnostizierte Kniegelenksarthrose sei noch nicht so weit fortgeschritten gewesen, dass man das Knie hätte operieren müssen, dann überrascht das unsere Ärzte“, wird eine Mediensprecherin auf Anfrage des SRF zitiert.

Der Schweizer Versicherer zeigte sich öffentlichkeitswirksam gesprächsbereit. Demnach sei man bereit, den Fall neu aufzurollen, wenn die Ärzte des Landwirtes die Sicht der Axa plausibel widerlegen könnten.

Autor: VW-Redaktion

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