Ergo Reiseversicherung darf bei Storno kein Attest verlangen

Quelle: Bild von Pam Patterson auf Pixabay

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erachtet diese Klausel als rechtswidrig und hat dagegen geklagt. Sie vertritt die Auffassung, dass Attest-Klauseln rechtswidrig seien. Das Landgericht München I hat nun mit Urteil vom 31. August 2023 zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden (Az.: 12 O 13566/22).

Demnach dürfe sich die Ergo nicht auf diese Klausel berufen. Dabei gehen die Richter davon aus, dass es durchaus gesundheitliche Probleme gibt, bei denen es keinen Anlass dafür gebe, ein Attest vor einer Stornierung einzuholen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher für jeden Fall zu verpflichten, sich vor der Reisestornierung ein ärztliches Attest zu besorgen, benachteiligt diese unangemessen und kann der gesetzlichen Schadensminderungspflicht zuwiderlaufen“, kommentiert Versicherungsexperte Peter Grieble das Urteil, welches allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Die Ergo Reiseversicherung sieht dies hingegen anders. So teile man „die Ansicht nicht, dass durch die streitgegenständliche Klausel Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt werden und wird daher Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen „Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens“ werde man daher „keine Stellungnahme abgeben“.

Autor: VW-Redaktion

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