LG Rostock lehnt Schadenersatzklage für Kranunfall ab

Ladekräne im Hafen von Rostock. Quelle: Bild von falco auf Pixabay

Vor rund drei Jahren sorgte ein spektakulärer Kranunfall im Hafen von Rostock für Schlagzeilen. Dabei waren zwei Kräne beim Verladen auf ein Transportschiff ins Wasser gestürzt. Der Versicherer des Kranbauers Liebherr hat gegen die Verladefirma geklagt.

Wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet, hatte der Versicherer gegen das Umschlagsunternehmen Kapack geklagt, welches an der Verladung der Kräne beteiligt war, und forderte einen Schadenersatz von rund 7,5 Mio. Euro. Das Landgericht Rostock wies die Klage allerdings ab, mit der Begründung, dass das beklagte Unternehmen in diesem Fall nicht wegen einer mangelhaften Organisation des gesamten Verladevorgangs haftbar gemacht werden könne. Demnach habe keine allgemeine Überwachungspflicht für den gesamten Verladeprozess bestanden.

Quelle: „MV1 – Heimat bewegt“ auf Youtube

Laut Bericht sollten die beiden nagelneuen Kräne des Typs LHM 550 mit einem Gewicht von jeweils mehr als 400 Tonnen auf das unter niederländischer Flagge fahrende Schwergutschiff „Jumbo Vision“ verladen werden. Dabei waren die Kräne allerdings über die Schiffsreling ins Hafenbecken gerutscht und konnten erst nach sechs Wochen wieder geborgen werden. Dabei wurden zwei Arbeiter verletzt. Der Versicherer des Kranunternehmens Liebherr bezifferte den Gesamtschaden inklusive Bergungskosten nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa) auf rund 8,1 Mio. Euro.

Ein Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung machte dabei mehrere Gründe für den Unfall aus: Demnach seien die Stabilisierungspontons an dem Schwergutschiff bereits eingeholt worden, wodurch das Schiff an Stabilität verlor. Zudem mussten die mit Rädern ausgestatteten LHM 550-Kräne an Bord an ihre finale Verladeposition gebracht werden. Durch das häufige Anfahren und Abbremsen auf den ausgelegten Stahlplatten stellten sich immer stärker werdende „Rollschwingungen“ ein, wodurch das Schiff krängte. Außerdem seien die Stahlplatten laut dpa nass sowie teils verdreckt gewesen und ohne rutschdämmende Gummi- oder Holzauflagen.

Ein Erörterungstermin im Januar 2023 war allerdings erfolglos: Nach Ansicht des Versicherers sei das Krapack für den gesamten Verladevorgang auch auf dem Schiff und damit für den Schaden verantwortlich gewesen. Zu Begründung hatte der Anwalt auf einen entsprechenden Rahmenvertrag von 2013 verwiesen. Die Gegenseite argumentierte indes, dass für den Verladeprozess der schiffseigene Kran genutzt worden sei und die Schiffssicherheit alleinige Verantwortung der Schiffsführung sei. Zudem sei auch der relativ niedrige Vergütungssatz von 9.500 Euro für die Verladearbeit ein Hinweis darauf, dass es keine Gesamtverantwortung gegeben habe.

Das Landgericht Rostock gab dem Beklagten nun recht und lehnte die Schadenersatzforderung des Versicherers ab. Dieser kann allerdings Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

Autor: VW-Redaktion

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