LG Osnabrück: Grundsatz „nemo tenetur“ gilt nicht im Versicherungsverhältnis

Quelle: Bild von LEANDRO AGUILAR auf Pixabay.

Wann sind die Mitwirkungspflichten eines Versicherten erfüllt und wann nicht? Das Landgericht Osnabrück hat nun im Falle einer insolventen Restaurant-Betreiberin entschieden.

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