OLG Oldenburg: Mutter haftet für autofahrendes Kleinkind
Skurrile Schäden gehören zum Versicherungsgeschäft: Nun musste sich das Oberlandesgericht Oldenburg mit einem solchen befassen. Eine Frau hatte nach seiner Familienfeier ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn unangeschnallt im Auto gelassen. Dabei konnte der Junge das Auto starten – mit verheerenden Folgen.
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hatte sich der Junge die Autoschlüssel vom Armaturenbrett geschnappt und damit das Fahrzeug gestartet. Der Wagen machte einen Satz nach vorn und verletzte dabei seine Oma schwer, die auf einer Bank gesessen hatte. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden. Nun fordert die Krankenkasse die Behandlungskosten von der Mutter des Jungen zurück.
Der gesetzliche Krankenversicherer argumentierte, dass die Frau ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Die Frau hielt dagegen, mit dem Verhalten des Kindes sei nicht zu rechnen gewesen. Das Landgericht Osnabrück gab der Mutter recht und wies die Klage ab. Dagegen legte die Kasse Berufung ein und bekam vor dem OLG Oldenburg recht.
Nach Ansicht der Richter hätte die Frau den Jungen im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen. Die Frau muss nun für den Schaden aufkommen, das Landgericht bemisst noch die Höhe. Das Grundurteil des Oberlandesgerichts ist nach Angaben einer Sprecherin aber noch nicht rechtskräftig.
Autor: VW-Redaktion