Urteil des OLG Oldenburg: Wenn Versicherer Geschädigte beschatten

Beauftragt eine Versicherungsgesellschaft im Zuge der Prüfung eines Anspruchs ein Detektivbüro, um den Anspruchsteller zu observieren, und dabei personenbezogene Daten erfasst werden, kann den Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht über die gesammelten Daten zustehen. So lautet ein Urteil des auf Datenschutzrecht spezialisierten 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dem Detektiveinsatz war ein Verkehrsunfall vorausgegangen, bei welchem der Kläger verletzt worden war.
Weiterlesen