OLG Oldenburg: Mutter haftet für autofahrendes Kleinkind
Skurrile Schäden gehören zum Versicherungsgeschäft: Nun musste sich das Oberlandesgericht Oldenburg mit einem solchen befassen. Eine Frau hatte nach seiner Familienfeier ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn unangeschnallt im Auto gelassen. Dabei konnte der Junge das Auto starten – mit verheerenden Folgen.
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