Verbraucherschützer mahnen die Stuttgarter ab
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat – wieder einmal – einen Versicherer abgemahnt. In diesem Fall hat es die Stuttgarter getroffen. Der baden-württembergische Lebensversicherer dürfe nach Angaben der Verbraucherschützer eine bestimmte Klausel zu Stornokosten in fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen nicht mehr verwenden. Der Fall im Überblick.