Bild-Zeitung kämpft gegen R+V um 60.000 Euro

Die Bild besaß im Jahr 2021 eine Reichweite von rund 7,82 Millionen Leser pro Ausgabe. Im Jahr 2012 hatte die Reichweite noch bei 12,77 Millionen Lesern gelegen (Bildquelle: BILD/Parwez)

„Haben Sie Ärger mit Behörden, Versicherungen oder Telefon-Anbietern?“ Dann einfach bei Bild melden. So kämpft die größte Zeitung angeblich für den einfachen Mann und bekommt eine klickreiche Story gratis. Diesmal kriegt die R+V Versicherung ihr Fett weg.

„Krimi um einen geleasten Audi“, leitet die Bild-Zeitung ihre Geschichte ein: Der Q7 von Nico Schmidt wird im November 2021 aus der Einfahrt gestohlen, in Polen in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt. „Die Kaskoversicherung zahlt hoffentlich den Rücktransport“, hofft der Selbstständige. Doch die R+V zahlt angeblich nicht.

Monate ist Schmidt ohne sein Auto und die Leasingraten werden abgebucht. Im April soll er den Wiederbeschaffungswert von rund 60.000 Euro zahlen. Nico Schmidt wendet sich an die Bild-Zeitung und diese wiederum an die R+V. Erst dann willigt der Versicherer angeblich ein. Zitiert wird die Pressesprecherin Gesa Fritz: „Wir wollen Herrn Schmidt in dieser schwierigen Situation aber nicht alleine lassen. Deshalb haben wir eine Kulanzlösung gefunden: Da sich die Angelegenheit ungewöhnlich lange hinzieht, nehmen wir eine Entschädigung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes vor, sodass für Herrn Schmidt dieser Fall abgeschlossen ist.“ Die Zeitung sieht sich als Sieger und Nico Schmidt „fällt ein Stein vom Herzen“, berichtet Bild.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Hubert Gierhartz

    Dieser Schadensfall wird so dargestellt, als wenn der Versicherer nicht leisten will oder wollte.

    Ein Diebstahl ist grundsätzlich der Justizbehörde (Staatsanwaltschaft) zu melden. Diese ermittelte dann in alle Richtungen. Bearbeitungszeiten von 6 – 8 Monate sind nicht unüblich.
    Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann und muss evtl. der Versicherer leisten.

    In diesem Schadensfall kommt erschwerend hinzu, dass das Fahrzeug in Polen aufgefunden wurde, und in einem tödlichen Unfall verwickelt war. Es liegt nahe, dass hier die polnische Justiz Ermittlungen anstellt, und es ist nicht zu erkennen, ob das Fahrzeug schon der deutschen Justiz überstellt wurde.

    Der Versicherer kann aus diesen Gründen heraus den Schaden eigentlich nicht genau beziffern. Er muss das Fahrzeug begutachten lassen, und ist erst dann in der Lage, den Schaden korrekt auch im Sinne der Versichertengemeinschaft abzurechnen. Letztlich zahlt nicht die Versicherung, sondern die Versichertengemeinschaft den Schaden, und das in Form von erhöhten Beiträgen. Aber dieser Umstand wird wie immer völlig außer Acht gelassen.
    Versicherungen sind im Schadensfall ein Selbstbedienungsladen. Und wenn die Versicherungen zahlen müssen, spielen auch vielfach überhöhte Kosten keine Rolle.

    Unbestritten ist, dass der redliche Geschädigte – Geschäfts- oder Privatmann – erhebliche Probleme hat. Die sind einmal finanzieller Natur, aber auch die Mobilität wird erheblich eingeschränkt. Nicht jeder hat einen Zweitwagen zur Verfügung, oder ist nicht finanziell in der Lage sich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

    Angesichts dieser Sachlage hat der Versicherer kulant reagiert. So hätte auch die Schlagzeile
    lauten müssen. Aber solch eine Schlagzeile liest kein Mensch. Besser ist es, auf die bösen Versicherer herumzuhacken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

zwölf + 13 =