Wettbewerbszentrale: Schluss mit der undifferenzierten Verwendung des Begriffs „klimaneutral“

Keine undifferenzierten Klimaversprechen in der Werbung mehr. Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay.

Kein Wort wird derzeit so inflationär verwendet wie „klimaneutral“. Das ist nicht nur leidgeprüften Redakteuren, sondern auch der Wettbewerbszentrale ein Dorn im Auge.

Der Begriff „klimaneutral“ in der Werbung muss nach Auffassung der Wettbewerbszentrale erläutert werden. Sie sieht ihre diesbezügliche Forderung nach mehr Transparenz durch erste Gerichtsentscheidungen bestätigt. Diese Zwischenbilanz zieht die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb, nachdem nun in zwei von ihr geführten Grundsatzverfahren zur Werbung mit „klimaneutral“ Urteile vorliegen. Beide Urteile fordern transparente Angaben darüber, wie die Klimaneutralität erreicht wird.

„Bei der Werbung mit „klimaneutral“ muss erklärt werden, ob eine Kompensation stattfindet und zu welchem Anteil eigene Maßnahmen zur CO₂-Reduzierung dahinterstehen“

Dr. Tudor Vlah, zuständiger Referent bei der Wettbewerbszentrale.

Mit den angestrengten Gerichtsverfahren möchte die Wettbewerbszentrale für werbende Unternehmen eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, welche Anforderungen an eine rechtssichere Werbung mit der Aussage „klimaneutral“ gelten.

„Klimaneutralität ist zu einem wichtigen Werbeargument geworden. Es führt zu Wettbewerbsverzerrungen, wenn Unternehmen, die konventionell weiter wirtschaften und ausschließlich Zertifikate kaufen, ohne weitere Aufklärung mit „klimaneutral“ werben, während andere Unternehmen auch mit „klimaneutral“ werben, aber mit großem Aufwand ihren CO₂-Ausstoß erheblich verringert haben, sagt Dr. Tudor Vlah, zuständiger Referent für umweltbezogene Werbung bei der Wettbewerbszentrale.

Daher müsse bei der Werbung mit „klimaneutral“ darüber informiert werden, dass eine Kompensation stattfindet und „zu welchem Anteil eigene Maßnahmen zur CO₂-Reduzierung dahinterstehen“. Nur anhand der entsprechenden Informationen könne der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen, führt Vlah weiter aus.

Schuss nicht gehört?

Die Ansicht der Wettbewerbszentrale stößt nicht auf Gegenliebe. Die Mehrheit der Unternehmer will Nachhaltigkeitsziele eigenverantwortlich erreichen und hält eine strengere Gesetzgebung und Verbote nicht für die Lösung des Problems, zeigt die Zurich KMU-Analyse.

Die Wettbewerbszentrale hält das derzeitige Instrumentarium für ausreichend, um die Transparenz in der Werbung zu erreichen, speziell das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Institution hat sich nicht für eine Verschärfung der Gesetzgebung eingesetzt. Es bedarf nach Ansicht der „Zentrale“ keiner neuen Verbote.

Anmerkung der Redaktion: Der letzte Absatz wurde am 8. Dezember 2021 zur Klarstellung hinzugefügt.

Autor: VW-Redaktion

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