Ein 1973 geborener 102-Jähriger kann „nicht länger auf die Rente warten“

Wie alt ist der Mann mit der selbstgebastelten Geburtsbescheinigung? Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.

Ein im Jahr 1973 geborener Mann verlangt eine Altersrente. Schon bei einer ersten groben Kopfrechnung fällt auf, dass an dieser Stelle etwas nicht stimmen kann. Doch der Mann beharrt auf sein Alter von 102 Jahren; die Justiz muss zum zweiten Mal ran.

Ob der Mann aus dem Landkreis Stade knapp 50 oder doch schon 102 Jahre alt ist, muss aktuell das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beantworten. Der Hintergrund des Prozesses ist die Frage nach einer Altersrente. Das Gericht hat nachvollziehbarerweise das persönliche Erscheinen des Mannes angeordnet, in der Verhandlung sollen Identität und Alter festgestellt werden. So wirklich gut stehen seine Chancen nicht, die Deutsche Rentenversicherung hat einen Antrag auf Altersrente abgelehnt, auch wenn der Mann angab, „nicht länger auf die Rente warten zu können“.

Geburtsjahr 1919?

Nach den Daten des Versicherungskontos ist der Mann 1973 in Stade geboren und arbeitet Vollzeit als Verwaltungsfachangestellter. Das sei laut Gericht bei einem Alter über hundert „recht unwahrscheinlich“. Doch der Kläger hat ein – selbstgebasteltes – Ass im Ärmel. Er legte eine eidesstattliche Erklärung und eine Geburtsbescheinigung vor, die er selbst verfasst hat. Die Daten der Deutschen Rentenversicherung seien falsch.

Mangelnde Beharrlichkeit – oder Altersstarrsinn – kann dem Mann nicht vorgeworfen werden. Ein erstes Gerichtsverfahren sei bereits „nicht im Sinne des Klägers“ verlaufen, teilte das Gericht mit. Nun verhandelt das Landessozialgericht.

Autor: VW-Redaktion

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