Landgericht Darmstadt: Autofahrerin haftet nicht bei Dominoeffekt
Die reine Anwesenheit eines Fahrzeugs bei einem Unfall begründet noch keine Haftung des Halters. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden (Az.: 29 O 312/20). Demnach müsste ein Autofahrer durch seine Fahrweise oder sonstige Faktoren das Schadengeschehen bei einem Unfall beeinflussen.
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