Kfz-Versicherung: Keine Vertragsstrafe bei Überschreiten der gemeldeten Kilometerzahl

Keine Vertragsstrafe bei mehr gefahrenen Kilometern. Quelle: Bild von LoggaWiggler auf Pixabay
Überschreitet ein Versicherter die vertraglich vereinbarte Kilometerzahl, darf der Kfz-Versicherer nur in bestimmten Fällen eine Vertragsstrafe verlangen. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 16 S 2/21). Damit wiesen die Richter die Klage eines Versicherers ab, der 500 Euro von einem Versicherten verlangt hatte.
„Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das gegebenenfalls geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen“, begründen die Richter ihre Entscheidung. Nach Ansicht des Gerichts sehen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nur eine Vertragsstrafe bei einer vorsätzlich zu niedrig angegebenen Kilometerzahl pro Jahr vor.
Die Vertragsbedingungen der Versicherung im aktuellen Fall bezogen sich aber auch auf fahrlässiges Verhalten. Dementsprechend wäre bei einer nicht gemeldeten Überschreitung von nur einem Kilometer bereits die Vertragsstrafe fällig geworden. Dies benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen, so das KLG Koblenz weiter.
Der beklagte Versicherte hatte sein Fahrzeug mit einer maximalen Fahrleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr versichert. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel dem Versicherer auf, dass dies überschritten worden war. Sie verlangte daraufhin eine Vertragsstrafe.
Autor: VW-Redaktion
Also doch km überschreiten? Warten ob das durch das VU bemerkt wird und dann gegebenenfalls mit der RS zu Gericht gehen. Hm. Liest sich nach einem Geschäftsmodell.