Deutscher Reisesicherungsfonds scharf geschaltet

Pünktlich zum 1. November 2021 ist die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Reiseanbieter mit einem Umsatz ab zehn Mio. Euro im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort.

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