„In seltensten Fällen sollte sich der Kunde für eine geringere Absicherung nur aufgrund des Preises entscheiden“

Quelle: Bild von Albrecht Fietz auf Pixabay

Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Existenzabsicherungen für Immobilienbesitzer. Sie sichert ihr Zuhause, ihre Heimat und ihr Vermögen ab, da die Kostenerstattung von der Reparatur bis zum Wiederaufbau nach einem Totalschaden erfolgt. Ein Kommentar von Stefan Hammersen.

Wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung ist, erkennt man u.a. bei der Finanzierungszusage einer Bank, bei der das Vorhandensein einer entsprechenden Absicherung nachzuweisen ist. Bis 1994 war eine Feuerversicherung für Immobilienbesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Heutzutage gibt es keine Versicherungspflicht mehr. Gerade durch die Klimaveränderung und dem technologischen Fortschritt (Smart Home) gibt es neue Gefahren, die einen guten Versicherungsschutz im Wohngebäudebereich unersetzlich machen.

Leider werden die Auswirkungen solcher Schadenereignisse von vielen Eigenheimbesitzern komplett unterschätzt. Aktuelle Beispiele erleben wir gerade auch in Deutschland durch die sogenannten Starkregenereignisse. Was passiert, wenn das Wohngebäude z.B. in einer Hanglage liegt und Wasser in das Haus gedrückt wird, ohne dass das gesamte Grundstück überflutet wurde oder wenn es aufgrund des Starkregens zu einer Anstauung aufgrund nicht funktionsfähiger Abläufe oder Rückstauklappen kommt und das Wasser dringt in das Gebäude?

Hier würde nach den aktuellen Bedingungswerken nur noch ein weiterer Zusatz in der Gebäudeversicherung wie z. B. „Naturgefahren Spezial des R+V-Konzerns“ helfen. Leider sind solche meist zuschlagspflichtigen Neuerungen nicht automatisch mit in den Versicherungspolicen enthalten. Hier ist es dann Aufgabe der Kundenbetreuer, sich regelmäßig mit ihren Kunden zu treffen und diese Neuerungen zwecks Einschlusses in die bestehenden Policen zu vereinbaren. Ob der Abschluss bestimmter Gefahrenbereiche verpflichtend wird, können Ausschlüsse vereinbart werden, die eine Absicherung wieder sehr einschränken. Solange am Ende immer wieder der Beitrag über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung entscheidet, ist auch eine Pflichtversicherung in unseren Augen nicht die Lösung.

Autor: Stefan Hammersen, Geschäftsführer der FINAS Versicherungsmakler GmbH

Den vollständigen Kommentar lesen Sie in der neuen Oktober-Ausgabe des E-Vertriebsmagazins Der Vermittler.

Ein Kommentar

  • „Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Existenzabsicherungen für Immobilienbesitzer.“

    Die Wohngebäudeversicherung versichert ein Gebäude und nicht zwangsläufig die Existenz des Eigentümers. Ist das Gebäude abbezahlt, dann ist „lediglich“ das Vermögen geringer. Das kann bei einer Investition in Aktien an der Börse auch passieren.

    „Bis 1994 war eine Feuerversicherung für Immobilienbesitzer gesetzlich vorgeschrieben.“

    Die Feuerversicherung war z.B. in Bayern keine Pflichtversicherung. Es gab nur einen Monopolversicherer.

    Eine Feuerversicherung hätte bei Überschwemmungen auch nicht geholfen.

    „Heutzutage gibt es keine Versicherungspflicht mehr.“

    Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist einen angemessene Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

    „… aufgrund nicht funktionsfähiger Abläufe oder Rückstauklappen kommt und das Wasser dringt in das Gebäude?“

    Es geht nicht um Rückstauklappen sondern um Rückstausicherungen, die in den Bedingungen regelmäßig nicht explizit vorgeschrieben sind.

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