Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist verfassungsgemäß

Das Thema, ob und wie eine Kapitalzahlung aus einem versicherungsförmigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zu besteuern ist, steht immer wieder im Fokus der Finanzgerichte. Nun hat das Finanzgericht Münster (Urteil vom 29. Oktober 2020 – Az.: 15 K 1271/16 E) entschieden, dass die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung verfassungsgemäß ist.

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