Schadenersatz für Hinterbliebenen von Kuh-Attacke
Österreichs Kühe sind für so manchen tödlichen Vorfall berüchtigt. Schon mehrmals hat VWheute berichtet, wie es zu letalen Zusammenstößen zwischen Mensch und Euterträger kam. Es wurde sogar ein spezieller Versicherungsschutz entwickelt, um der Gefahr zumindest finanziell Herr zu werden. Doch einem Hinterbliebenen reicht das nicht.
Im Jahr 2017 wurde die Rentnerin Helga H., die laut Enkel „mit Kühen aufwuchs und sich mit ihnen auskannte“, beim Überqueren einer Alm in Nähe des Kranzhorn (Tirol) von Muttertieren attackiert. Laut des berichtenden Mediums Krone waren die Tiere aufgrund des Terrains beim Betreten der Bergweide „nicht zu sehen gewesen“. Die Tiere fühlten sich bedroht und attackierten, sowohl die Frau als auch ihr Chihuahua starben.
Strafrechtlich wurde niemand belangt und zunächst sah es so aus, als wäre die Angelegenheit damit beendet. Doch kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist erhebt der Witwer H. nun Zivilklage. Am 7. Dezember steht die Zivilverhandlung am Landesgericht an.
„Es geht um rund 260.000 Euro – etwa Schockschaden, Trauerschmerzensgeld, Begräbniskosten und sonstige Folgekosten für die Familie“, erklärt Anwalt Martin J. Moser, der den laut Zeitung „gebrochenen Mann“ vertritt. Der verantwortliche Tierhalter hätte seine Sorgfaltspflicht verletzt, eine Abgrenzung zu den Tieren wäre leicht möglich gewesen.
Ob der Bauer oder seine Versicherung am Ende haften muss wird der Richter entscheiden.
Autor: VW-Redaktion