Praxisfall: Wo die Grundfähigkeitenversicherung besser abschneidet als die BU

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Ein Versicherer lehnt bei einem „nahezu vollständig blinden Angestellten“ Berufsunfähigkeitsversicherungsleistungen mit der Begründung ab, der Mann könne noch an „Besprechungen und Konferenzen zu 50 Prozent teilnehmen sowie Präsentationen  erstellen“. Ob das rechtens ist, werden die Gerichte entscheiden. Der Fachautor und Experte für Absicherung Alexander Schrehardt erklärt, warum der Kunde mit einer Grundfähigkeitenversicherung wohl besser gefahren wäre und erklärt Vermittlern, warum das Produkt keinesfalls eine „Second-Hand-Versorgung“ ist. Ein Gastbeitrag.

Auf Anwalt.de berichtete die Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte über den Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit eines von ihr vertretenen Mandanten. Der Mandant der Kanzlei unterhält bei der Heidelberger Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nachdem der Versicherungsnehmer, der als Angestellter in einem Großkonzern tätig ist, infolge einer progredient fortschreitenden Augenerkrankung sein Sehvermögen fast vollständig eingebüßt hatte, stellte er einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Dieser Leistungsantrag wurde vom Versicherer abgelehnt, dies mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer auch im Fall einer vollständigen Erblindung noch immer an Besprechungen und Konferenzen teilnehmen könne und somit eine leistungspflichtige Berufsunfähigkeit nicht gegeben sei.

Inwieweit eine derartige Begründung und die Verweigerung einer Leistungszahlung einer rechtlichen Nachprüfung standhält, wird sicherlich in naher Zukunft geklärt werden. Allerdings wäre dieser Versicherungsfall bereits in der Regulierung, wenn der Versicherungsschutz nicht mit einer Berufsunfähigkeits-, sondern mit einer Grundfähigkeitenversicherung abgebildet worden wäre. So begründet sich nach den Versicherungsbedingungen qualifizierter Grundfähigkeitenversicherungstarife ein Leistungsanspruch bei einem Verlust der Grundfähigkeit Sehen. Ein Verlust der Grundfähigkeit Sehen kann nach den AVB von Premiumtarifen entweder mit einer Einbuße der Sehkraft um 95 % (= Restvisus von < 0,05) oder mit einer Einschränkung des Gesichtsfelds auf < 30° begründet werden.[1]


[1] Sofern der Versicherungsschutz die Grundfähigkeit Verlust der Fahrerlaubnis PKW beinhaltet, wird die Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall signifikant abgesenkt.

Keine Verweisung

Nachdem die berufliche Tätigkeit der versicherten Person nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes ist, könnte der Versicherungsnehmer auch im Fall eines Leistungsanerkenntnisses durch den Versicherer seine berufliche Tätigkeit vollschichtig fortführen. Die Möglichkeit einer konkreten Verweisung durch den Versicherer ist im Fall der Grundfähigkeitenversicherung nicht gegeben. 

Viele Versicherungsvermittler, und hier vor allem Versicherungsmakler, stehen alternativen Vorsorgeinstrumenten zur Absicherung des Risikos eines Arbeitskraftverlustes kritisch gegenüber. So wird die Grundfähigkeitenversicherung oftmals zur Ventillösung degradiert, die nur zum Einsatz kommt, wenn der Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen oder ein nicht ausreichendes Vorsorgebudget des Antragstellers entgegenstehen. Sofern der Vermittler im Fall einer vom Versicherer geforderten vertraglichen Erschwernis oder einer Ablehnung eine Grundfähigkeitenversicherung als Alternativlösung aus dem Ärmel zaubert, hinterlässt dies beim Kunden den faden Beigeschmack einer Second-Hand-Versorgung.

Versicherungsvermittler, und insbesondere Versicherungsmakler, sind gut beraten, wenn sie ihrem Kunden im Beratungsgespräch nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch alternative Versicherungslösungen vorstellen. An dieser Stelle ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass nicht dem Vermittler sondern nur dem Kunden das Recht auf die Wahl der aus seiner Sicht geeigneten Versicherungslösung zukommt. Aufgabe des Vermittlers ist es, dem Kunden eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Besser als BU?

In der Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte (DIN 77230) wird für die Absicherung der Arbeitskraft der Sollwert mit 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens benannt; Rentenbezugsrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und unverfallbare betriebliche Versorgungsanwartschaften sind dabei zu berücksichtigen. Der Differenzbetrag müsste dann mit einem privaten Vorsorgevertrag abgesichert werden. Im Praxisalltag findet sich indes aufgrund des verfügbaren Vorsorgebudgets ein oftmals summenmäßig unzureichender Versicherungsschutz. Chirurgische Eingriffe in Form einer reduzierten Rentenleistung und/oder einer verkürzten Versicherungsdauer sind kontraproduktiv und können den Vermittler im Versicherungsfall unter Umständen in Erklärungsnöte bringen.

Tatsache ist, dass die Grundfähigkeitenversicherung oftmals gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung punkten kann. Natürlich, und dies darf nicht verschwiegen werden, hat die Grundfähigkeitenversicherung auch ihre Schwächen, z.B. bei der Absicherung psychischer Krankheiten. Hier muss der Kunde auf der Grundlage einer qualifizierten Vorstellung der Alternativen durch den Vermittler abwägen und seine persönliche Vorsorgeentscheidung treffen.

Das Buch Grundfähigkeitenversicherung von Alexander Schrehardt können Sie im Verlag Versicherungswirtschaft kaufen.

Alexander Schrehardt, Quelle: privat.

Autor: Alexander Schrehardt, Buchautor, Absicherungsexperte und Geschäftsführer von Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung.

4 Kommentare

  • , Expertenwissen? Die Heidelberger Leben entscheidet gegen die Leistungsgrundlage. Es geht nicht um die 50 prozentige Teilnahme, begründet durch Restfähigkeiten. Es geht um die Minderung der Gesamt möglichen Tätigkeiten zum Zeitpunkt der gesunden Tage und dem jetzigen. Der Leistungsfall ist nicht zu diskutieren, sondern wird abgewehrt, ein Vergleich zu erzwingen, denn der man wird nie wieder sehen können. Folglich kommt der Versicherer über die Nachprüfung nicht mehr aus dem Leistungsfall heraus. Die Grundfähigkeitsversicherung Jänner vorzuschieben, ist in meinen Augen gelebter Dilettantismus. Diese Vertragswerke beinhalten mehr regulative als die BU noch vor zehn Jahren und die Leistungsfälle sind alle anders bei unterschiedlichen Anbietern definiert. Der Makler müsste Arzt sein, den richtigen Anbieter zu finden. Ein wenig mehr Realität, bitte auch gerade unter Fachexperten, sofern sie keine Marketingexperten sind oder dafür gehalten werden sollen.

  • Stefan Wittmann

    Dieser Praxisfall mag zutreffend geschildert sein. Unerwähnt bleibt, dass der Verlust der Sehkraft wie auch anderer Sinnesorgane als Leistungsauslöser bei Berufsunfähigkeitsversicherungen eine kaum messbare Praxisbedeutung haben. Insofern bleibt als fader Beigeschmack, dass ein Einzelfall herangezogen wird, um eine wichtige mit vielen Aspekten versehene Fragestellung umfassend und allgemeingültig aufzuklären.

  • Ich erlaube mir einen Widerspruch. Ein bundesweit bekannter psychologische erblindete und bat mich um die Begleitung in den Leistungsfall. Durch die Einschränkung der Sehkraft, die noch in Blindheit enden wird, konnten wir den veränderten Tagesablauf in einfacher Form als verändert darstellen. Aufträge fielen weg, da er Manuskripte nicht mehr lesen konnte. Eine Mitarbeiterin musste eingestellt werden, die Lesefähigkeit zu ersetzen. Geringere Einnahmen steigende Kosten, eingeschränkte Reisetätigkeit sind leicht zu messen. Schwer zu messen sind psychische Erkrankung, aber nicht der Verlust einiger oder aller Sinne.

  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/heidelberger-lebensversicherung-verweigert-blindem-versicherungsnehmer-bu-leistungen_180400.html
    Auch beim Anwalt selbst spricht man von einem geliebten Irrtum in der Leistungsfallregulierung. Auf einer solchen Basis ein anderes Produkt zu empfehlen halte ich für ziemlich absurd.

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