Salzburger Hotel klagt auf Zahlung aus Betriebsschließungsversicherung

Quelle: Bild von Jürgen Sieber auf Pixabay

Die Debatte um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) sorgt in Deutschland und bei den Eidgenossen in der benachbarten Schweiz bereits seit Monaten für juristische Auseinandersetzungen. Ähnlich nun auch in Österreich: Ein Hotel in Salzburg verklagt seinen Versicherer auf Zahlungen aus der BSV. Ein Urteil aus dem Vorarlberg könnte dabei wegweisend sein.

Im konkreten Fall klagt das Kurhotel Vollererhof in Puch auf die vollständige Auszahlung der Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung. Hintergrund: Die Betriebsausfallversicherungen galten nach dem Covid-Shutdown im Frühjahr nur teilweise. Die Regierung hatte das Epidemiegesetz im März aufgehoben und durch ein Betretungsverbot für die Betriebe ersetzt, berichtet die österreichische Zeitung Krone.

Das Epidemiegesetz sei nach Ansicht der Versicherer jedoch die Voraussetzung für eine vollständige Zahlung. Im Vorfeld hatte sich der Hotelier mit dem betroffenen Versicherer – der Generali – auf einen Vergleich geeinigt, wonach diese ihm einen Betrag von 40.000 Euro auszahlen soll.

Ob der betroffene Gastwirt nun auf die vollständige Auszahlung klagt, ist jedoch offen. Dabei könnte ein Urteil aus dem Vorarlberg wegweisend sein: So hatte ein Gastronom aus ähnlichen Motiven gegen seinen Versicherer geklagt und bekam in erster Instanz Recht. Laut Zeitungsbericht entschied das Gericht, dass das behördliche Betretungsverbot mit einer Betriebsschließung nach dem Epidemiegesetz gleichzustellen sei. Die Versicherer müsse demnach Zahlungen für die kompletten 30 Tage leisten.

Autor: VW-Redaktion

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