BDA-Kommission fordert Obligatorium in der Altersversorgung

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat im Februar 2019 eine Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung eingesetzt. Unter der Leitung von Martin Werding (Ruhr Universität Bochum) hat sie Vorschläge erarbeitet, wie sich die Summe der Beitragssätze der Sozialversicherungen auf Dauer unter 40 Prozent halten lassen. Der Bericht der Kommission enthält auch Vorschläge zur gesetzlichen Rente und Altersversorgung sowie Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Kommissionsbericht zeigt auf, dass die ohnehin schon hohe Belastung von Löhnen und Gehältern in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich deutlich steigen wird. Auf der Basis des derzeit geltenden Rechts sei ein Beitragssatzanstieg auf rund 50 Prozent (49,6 Prozent) bis 2040 zu erwarten. Dies erzeuge massive Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Inland mit ungünstigen Auswirkungen auf die Beschäftigung, und gefährde auch den sozialen Zusammenhalt und den gerechten Ausgleich zwischen den beteiligten Generationen. Das politische Ziel einer Obergrenze von 40 Prozent bei den Sozialabgaben sei nicht beliebig gesetzt, sondern resultiere vielmehr aus den Erfahrungen mit der ökonomischen Entwicklung in Deutschland.

Der Bericht der Kommission belegt, dass es zwar nicht leicht, aber möglich ist, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag trotz der demografischen Entwicklung wirksam auf unter 40 Prozent zu begrenzen. Dafür müsse aber ein konsequenter Reformkurs eingeleitet werden, der auch unbequeme Maßnahmen umfasse, wie zum Beispiel eine weitere Verlängerung der erwerbsaktiven Lebensphase. Diese hätte nicht nur günstige Auswirkungen auf  Beitragssatz  und  Sicherungsniveau  der Rentenversicherung, sondern könnte auch eine große Breitenwirkung für die Finanzen der anderen Sozialversicherungszweige und für die Gesamtwirtschaft entfalten.

Die Kommission empfiehlt insbesondere folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge:

  • Aktive Lebensphase verlängern: automatische Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
  • Abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abschaffen
  • Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt erhöhen
  • Nachhaltigkeitsfaktor verstärken
  • Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren
  • Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
  • Krankenhausbedarfsplanung ändern, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV einführen und Steuermittel für die erforderlichen Investitionen bereitstellen
  • GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
  • Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
  • Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken, u. a. maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen

In der Altersversorgung fordert die BDA-Kommission würdigt man die „bemerkenswerte“ Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und Riester-Rente seit 2001, mahnt aber große und rasche Schritte für mehr Eigenvorsorge an. Dafür empfiehlt die Kommission eine allgemeine Pflicht zur ergänzenden Altersvorsorge: „Gesetzliche Rahmenbedingungen und die Entwicklung der Finanzmärkte machen es derzeit schwer, die Verbreitung ergänzender, kapitalgedeckter Altersvorsorge weiter zu erhöhen. Große und rasche Schritte in diese Richtung erfordern nennenswerte Änderungen des geltenden Rechtsrahmens. Insbesondere sollte eine allgemeine Pflicht zur ergänzenden Vorsorge eingeführt werden, nach der z. B. Personen, deren steuerpflichtiges Einkommen die Grund- (und etwaige Kinder)Freibeträge übersteigt, einen Teil ihres laufenden Einkommens für die kapitalgedeckte Altersvorsorge aufwenden müssen. Welcher Weg dafür genutzt wird – betriebliche oder private Vorsorge –, kann dabei offen bleiben. Laufende Immobilienfinanzierungen sollten als weitere Alternative explizit einbezogen werden, möglichst ohne die Regelungen zur Vorsorgepflicht dadurch unnötig kompliziert zu machen.“

Ähnlich wie der GDV plädiert die BDA-Kommission in der privaten Vorsorge vorzugsweise für ein standardisiertes Produkt. Mitglieder der Kommission waren: Prof. Dr. Martin Werding – Vorsitzender (Ruhr-Universität Bochum), Heide Franken Co-Vorsitzende (ehem. Geschäftsführerin bei Randstad Deutschland, ehem. BDA – Präsidiumsmitglied) sowie Bertram Brossardt (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft – Hauptgeschäftsführer), Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung; Universität Mannheim), Prof. Dr. Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft), Steffen Kampeter (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – Hauptgeschäftsführer), Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfram Richter (Technische Universität Dortmund), Holger Schwannecke (Zentralverband des Deutschen Handwerks – Generalsekretär) und Oliver Zander (Gesamtmetall – Hauptgeschäftsführer).

Autor: VW-Redaktion

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