Wechsel zur Bafin: Bundestag nimmt Beratungen auf, für Finanzanlagenvermittler wird es ernst

Bundestag. Quelle: Bild von FelixMittermeier auf Pixabay

Jetzt macht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Druck bei der Übertragung der Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach dem VWheute vorliegenden Fahrplan soll der als besonders eilbedürftig eingestufte Gesetzentwurf am 19. Juni in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Ihre Hoffnungen müssen die Finanzanlagenvermittler auf die öffentliche Anhörung der Verbände und Wissenschaftler am 25. Mai und die Durchsetzungskraft der Finanzexperten der Union setzen.

In nicht-öffentlicher Sitzung befasst sich der federführende Finanzausschuss des Bundestags diesen Mittwoch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (Bundestagsdrucksache 19/18794). Dabei wird eine öffentliche Anhörung beschlossen.

Diese soll nach den vorliegenden Informationen am Montag, den 25. Mai stattfinden. Die Fronten sollten weiterhin klar sein: Verbraucherschützer und auch das Kreditgewerbe (Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken) sind für die zentrale Aufsicht durch die BaFin. Vermittlerverbände stemmen sich dagegen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) präferiert eine andere Lösung: Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler sollte einheitlich bei den IHK-en gebündelt werden. Derzeit sind noch in mehreren Bundesländern die Gewerbeämter zuständig.

Neben dem Finanzausschuss sitzen noch die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Wirtschaft und Energie, Digitale Agenda und der für den Haushalt mit im Boot. Am Donnerstag folgt dann die erste Lesung im Bundestag. Es wird allerdings keine Debatte geben. Der Gesetzentwurf wird im sogenannten einfachen Verfahren an die Ausschüsse überwiesen.

Nur die IHK-en könnten zersplitterte Aufsicht beenden

Nach Schätzungen verfügen etwa 80 Prozent der rund 38.000 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auch über die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung. Würden die Finanzanlagenvermittler künftig von der BaFin beaufsichtigt, dann gäbe es ja für die Masse der Finanzanlagenvermittler eine doppelte Aufsicht. Die Zersplitterung der Aufsicht zwischen IHK-en und Gewerbeämtern wäre zwar beseitigt, dafür aber eine neue entstanden. Daneben stellt sich die Kostenfrage, da die BaFin die mit der neuen Aufgabe entstehenden Personal- und Sachkosten an die Finanzanlagenvermittler weiterreichen wird.

Unter den Oppositionsparteien haben Bündnis 90/Die Grünen und die FDP ihre Positionen klar definiert. Die Grünen halten eine Stärkung der Aufsicht durch eine Vereinheitlichung und Bündelung bei der BaFin „dringend notwendig“, wie aus einer Kleinen Anfrage hervorgeht. Die Grünen hatten gleichwohl vom BMF wissen wollen, welche Kosten denn durch die BaFin-Aufsicht entstehen würden. Das BMF rechnet für den jährlichen Prüfbericht mit Kosten zwischen 500 und 600 Euro, wie das Ministerium in der Antwort (Bundestagsdrucksache 19/18443) mitteilte. Die Liberalen haben unter Federführung ihres Finanzexperten Frank Schäffler inzwischen einen Antrag in den Bundestag (Bundestagsdrucksache 19/18861) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Aufsicht zentral auf die IHK-en zu übertragen. Es sollte bei der dezentral organisierten, ortsnahen und kostengünstigen Aufsicht bleiben.

Wie positioniert sich die Union?

Fakt ist, dass die schrittweise Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgehalten ist. Von daher arbeitet das Finanzministerium nur den Koalitionsvertrag in diesem Punkt ab. In der Union gibt es aber Stimmen, die dieses Vorhaben für den falschen Weg halten. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser hatten anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett eine praxistaugliche Lösung angemahnt und dabei auf kritische Stellungnahmen verwiesen.

Ihr Vorschlag: „In Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHK-en zu vereinheitlichen.“ Die Befugnisse der BaFin könnten dann insofern gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen. Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetzentwurf in seiner nächsten Sitzung am 15. Mai befassen. Wegen der Corona-Epidemie hat sich der zuständige Finanzausschuss bereits Ende April im sogenannten Umlaufverfahren befasst. Seine Empfehlungen sind noch nicht in die Tagesordnung eingepflegt worden. Es bleibt also spannend.

Autor: Manfred Brüss

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