Reiserücktrittsversicherung: Verweigert die Ergo die Kostenerstattung wegen Corona?

Kathedrale auf Palma de Mallorca. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Urlaubsreisen sind wegen der Corona-Pandemie derzeit praktisch unmöglich. Erstmals in der Geschichte sprach das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung aus. Nun scheint manch Kunden wegen einer Stornierung nun Ärger mit seiner Reiserücktrittskostenversicherung, wie ein Beispiel der Ergo zeigen soll.

Im konkreten Fall hatte eine Dame einen geplanten Wanderurlaub wegen einer Bronchitis-Erkrankung auf Mallorca nicht antreten können. Die Stornierung erfolgte am 12. März, die Reise sollte am 22. März starten. Die Ergo lehnte indes eine Zahlung, da zum Zeitpunkt der Einreise für das Zielland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorlag, berichtet die Celler Presse unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Diese wurde allerdings erst am 17. März ausgesprochen, also fünf Tage nach der Stornierung, heißt es weiter. „Zu argumentieren, die Reise hätte später vom Veranstalter ohnehin abgesagt werden müssen, ist absurd und für den Versicherungsschutz völlig unerheblich. Schließlich musste die Verbraucherin die Stornokosten bereits bezahlen. Wir sehen die Ergo Reiseversicherung daher verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen und die nachgewiesenen Stornokosten zu erstatten“, wird Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, zitiert.

Das sagt die Ergo

VWheute hat auch bei der Ergo nachgefragt. Der Versicherer antwortet dabei wie folgt:

Wie bewertet die Ergo die darin genannten Forderungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen?

Die Kundin hat am 12. März 2020 einen Schadensfall in der Reiserücktritts-Versicherung bei uns eingereicht. Die stornierte Reise sollte am 22. März 2020 starten. Am 17. März 2020 wurde vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis zunächst 30. April 2020 (mittlerweile 3. Mai 2020) eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen.

Laut unserer Versicherungsbedingungen sind Reisen in ein Land, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen.

§7.2 (bzw. §10.2 in der Jahresversicherung) Allgemeinen Bestimmungen:

Sie reisen in ein Gebiet, für das zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen ist? Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz.

Touristische Leistungsträger, wie Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, können in der Folge keine Reisen durchführen. Bestehende Buchungen werden storniert und der Gast erhält von seinem jeweiligen touristischen Anbieter eine Erstattung oder einen entsprechenden Ausgleich der bereits bezahlten Leistungen. Da die Reise nicht stattfindet, ist demnach kein Schaden entstanden, der in der Reiserücktritts-Versicherung abgesichert ist. Die Leistungspflicht der ERGO Reiseversicherung entfällt deshalb. Wir bitten unsere Kunden in diesen Fällen, sich für eine Erstattung des Reisepreises an ihren Reiseveranstalter, ihre Fluggesellschaft oder ihr Hotel zu wenden.

Wir haben den Fall der Kundin nochmals überprüft und übernehmen die Stornokosten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wir bitten sie im Gegenzug um eine schriftliche Abtretungserklärung. Diese ermöglicht uns, die Leistungspflicht mit dem touristischen Leistungsträger direkt zu klären. Die Kundin erhält ihr Geld, alles Weitere wird zwischen uns und dem Touristikunternehmen direkt geklärt.

Inwieweit sind Reisestornierungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch die Reiserücktrittskostenversicherung der Ergo abgedeckt?

Versicherte Rücktrittsgründe sind die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.  

Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Auch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für touristische Reisen (seit dem 17. März 2020) ist kein versicherter Rücktrittsgrund.

Und inwieweit hat sich die Corona-Krise bislang auf das Reiseversicherungsgeschäft der Ergo ausgewirkt?

Zu der Schadenbilanz aufgrund der Corona-Krise können wir  aktuell nichts sagen, da hier viele Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Autor: VW-Redaktion

7 Kommentare

  • bernd borregaard

    ich habe mit der Ergo das gleiche erlebt. mit viel mühe ist es mir gelungen einen teil der storno kosten zurück zu bekommen. es wurden 20 % der stornokosten abgezogen !!
    darüber wird bei abschluss niemals !!! ! gesprochen, insofern ist das mal wieder typisch
    wie die versicherungen mit ihren kunden umspringen.

  • Frank Köhler

    Das genau gleiche Problem haben wir seit Mitte Februar mit der ADAC Reiserüchtritt Versicherung. Aus Gesundheitlichen Gründen wurde Mitte Februar die Reise nach Griechenland storniert. Unendlicher Schriftverkehr, jetzt eine Abtretungserklärung .
    Trotz ärztlicher Bescheinigung 4 Wochen vor der weltweiten Reisewarung
    weigert sich der ADAC beharrlich
    die Stornokosten anzuerkennen.
    Es ist ein untragbar Zustand mit welcher Frechheit versuch wird die Kunden um ihr Recht zuprellen.

  • Christine Stüber

    Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch. Wären im September nach New York gereist und Ende September zurück geflogen. Die Reise wurde Anfang Juni abgesagt. Für die Reiseversicherung 359 Euro bezahlt. Ich habe die Versicherung angeschrieben wegen Rückerstattung. Nach mehrmaligem Nachfragen, heute Mail, ich soll nicht mehr Rückfragen- sie sind wg. Corona überlastet. Ich denke wenn ich eine Versicherung abschließen will, besteht keine Überlastung ?

  • Friesen Rosemarie

    Ich habe mit der Ergo Versicherung das gleiche negative erlebt.Ich habe unsere Gruppenreise mit 6 Personen und einem Kind Anden Gardasee Ende August storniert. Das ärztliche Attest von mir wurde gar nicht wahrgenommen,Inhalt:Wegen dem zur Zeit hohem Desinfektionsmittel-Aufkommen ,kommt es bei Frau Friesen zu starkenn Komplikationen-Atemnot.An Urlaubsorte wo morgens und abends alles abgesprüht wird und man kennt auch nicht das Mittel geht es einfach nicht.Ergo lehnte ab, mit der Begründung sie hätten das nicht in ihren Statuten,ich sollte nachlesen.Wir sind sehr enttäuscht .Ergo Versicherung kommt für uns nicht mehr in Frage.

  • Klaus-Jürgen Jahn

    Da die ERGO ja Corona ausschließt ist das doch ein Kündigungsgrund? Andere Gesellschaften übernehmen im Fall von Corona die Kosten. Was sagt ihr?

  • Sigrid Westerhoff

    Meine Pauschalreise (Kreuzfahrt in der Ostsee) wurde vom Veranstalter abgesagt und der Reisepreis inzwischen erstattet. Kann ich auch die bereits bezahlte Gebühr für die Reiserücktrittsversicherung zurückfordern? Der Veranstalter weigert sich jedenfalls.

  • Meine Tour ist am 28.8.2020, wegen Corona abgesagt worden. Die Reiserücktrittversicherung bei Ergo, habe ich gekündigt, mit den verlangten, Unterlagen. Die Ergo hat sci gen´meldet, daß die Zahlung veranlasst ist, es ber 14 Tage, dauern kann, is das Geld auf meinem Konto, gutgeschrieben wird. Seit dem stehe ich immmer ich Verbindung mit der ERGO. Bekomme auf meinen Mails immer die gleiche Antwort. Bitte haben Sie etwas Gelduld.- Ich weiss nicht wie lange ich warten muss. So langsam bin ich es leid. Fühle mich richtig ver……….-

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