Rentenkommission plädiert für höhere Beitragssätze

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Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung könnte in den kommenden Jahren auf bis zu 24 Prozent steigen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll sich dieser nach dem Jahr 2025 in einer neuen Bandbreite von bis zu 24 Prozent des Bruttolohns bewegen dürfen. Kritik an den Vorschlägen gibt es indes vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA).

Demnach solle die Kenngröße für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung – bezogen auf den Durchschnittslohn – gleichzeitig eine entsprechende Bandbreite von 44 bis 49 Prozent gelten. Welche konkreten Grenzen jeweils gültig sind, soll die Bundesregierung künftig immer in Sieben-Jahres-Schritten festlegen, und zwar erstmals für den Zeitraum von 2026 bis 2032, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

„Die verbindliche Haltelinie für den Beitragssatz (als obere Haltelinie) soll sich im Korridor zwischen 20 und 24 Prozent bewegen. Die Festschreibung der jeweiligen Haltelinien sollte jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien vorgenommen werden“, heißt es in dem Kommissionsbericht. Wie belastbar die Daten und Berechnungen sind, hängt derzeit allerdings auch von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt ab.

Allerdings gibt es schon erste Kritik an den Vorschlägen: „Aufgabe nicht erfüllt. Dieses knappe Fazit müsste die Rentenkommission heute bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse ziehen, wenn sie ehrlich wäre“, erklärte Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

„Vorschläge, die diesem Anspruch genügen, sucht man in dem Bericht aber vergebens. Stattdessen plädiert die Kommission lediglich für eine Fortsetzung der doppelten Haltelinie und nennt jeweils einen Korridor für Beitragssatz und Rentenniveau. Eine Festlegung über weitere Anpassungen beim Renteneintrittsalter wurde auf 2026 vertagt. Dann soll sich mit der Frage ein noch zu gründender Alterssicherungsbeirat beschäftigen, ob und in welcher Weise eine Anhebung der Altersgrenzen erforderlich und vertretbar ist“, kritisiert der DIA-Sprecher.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sei erfreut über „die Initiative der Rentenkommission für eine umfassende Reform der ergänzenden Alterssicherung. Sie gibt die richtigen Impulse zur Vereinfachung und Verbesserung der Riester-Rente. Dazu zählt auch die Lockerung der Beitragsgarantie sowie die Entwicklung neuer Produktstandards für private Angebote. Nun kommt es darauf an, die notwendigen Reformen innerhalb des bewährten Systems so schnell wie möglich anzugehen.

Dazu habe der GDV mit anderen Anbieterverbänden in einem Fünf-Punkte-Plan konkrete Vorschläge „gemacht. Auch die Einführung einer säulenübergreifenden Informationsplattform ist richtig. Bedauerlich ist hingegen, dass die Rentenkommission kein kraftvolles Signal für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben hat. Aus unserer Sicht fehlt insbesondere eine Perspektive, wie die auf Dauer notwendige Anhebung des Renteneintrittsalters gelingen kann“.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) biete der Bericht der Rentenkommission jedoch „kaum Orientierung. Im Gegenteil: Vor allem die junge Generation, die Planungssicherheit für ihre Altersvorsorge braucht, zieht den Kürzeren. Den privaten Vorsorgebedarf kann sie so nur schwer abschätzen. Mehr noch wird ihr der Spielraum dafür genommen, wenn der Beitragssatz für die gesetzliche Rente um vier Prozentpunkte ansteigt. Generationengerecht ist das nicht.“ 

Autor: VW-Redaktion

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