Doppelte Revision gegen Rekordschmerzensgeld nach Kunstfehler

Quelle: Bild von Simon Orlob auf Pixabay

Manche Nachrichte bleibt im Gedächtnis: Der Kunstfehler eines Arztes am Universitätsklinikum Gießen (UKGM) vom August 2013 gehört leider dazu. Ein Bedienungsfehler an einem Beatmungsgerät machte einen Teenager zum Pflegefall. Der Geschädigte bekam 800.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, eine Rekordsumme, doch nun gehen sowohl das Klinikum wie auch der Geschädigte in Form seines Anwalts in Revision.

Es begann als Bagatelle, ein 17-jähriger brach sich beim Fußballspiel die Nase, die Operation zur Wiederherstellung führte zum Unglück. Offenbar waren beim Eingriff beim Beatmungsgerät die Schläuche falsch eingesteckt worden, woraufhin es zu einer Sauerstoffunterversorgung inklusive Gehirnschäden führten.

Der mittlerweile 24-jährige ist irreparabel geschädigt, er leidet am „apallischen Syndrom“, wie der Gießener Anzeiger meldet. Die Betroffenen wirken wach, haben aber wohl kein Bewusstsein mehr und können nicht kommunizieren. Dazu kommen in diesem Fall Lähmungen, die Ernährung erfolgt über eine Magensonde.

Es geht weiter

Nach dem Unglück folgten zähe Verhandlungen inklusive ersten Angeboten, in denen sich weder Klinikum noch Versicherer mit Rum bekleckern. Als das Landgericht im November 2019 die höchste jemals in Deutschland aufgerufene Entschädigung in Höhe von 800.000 Euro ausspricht, wird das unter anderem mit dem „zögerlichen Regulierungsverhalten des Klinikums und der Haftpflichtversicherung“ begründet.

Damit könnt der Fall zu Ende sein, doch sowohl Versicherung wie auch der Anwalt des Geschädigten haben Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt wird wahrscheinlich im Sommer entscheiden.

Autor: VW-Redaktion

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