Aviva streicht Pandemie-Schutz aus der Reiserücktrittsversicherung

Quelle: Pixabay

Großbritannien meldete bisher 382 Coronavirus-Infektionen. Der größte Versicherer der Insel, Aviva, reagiert nun auf zahlreiche Flugausfälle und streicht seinen Pandemie-Schutz in der Reiseversicherung. Wer vor dem Montag eine Police abgeschlossen hat, genießt den vollen Versicherungsschutz. Ohnehin bieten sehr wenige Versicherer eine solche Deckung überhaupt an.

Dennoch wuchs laut dem britischen Versichererverband die Zahl der Abschlüsse für Reiseversicherungen enorm an. Hierzulande greift eine Reiserücktrittsversicherung, wenn man unerwartet schwer erkrankt und die Reise nicht antreten. Die bloße Ansteckungsgefahr, beispielsweise mit einer Lungenkrankheit, begründet zumeist keinen entschädigungspflichtigen Versicherungsfall. Wer seine gebuchte Reise aus Furcht vor dem Coronavirus nicht antreten möchte, kann nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. 

Steckt man sich im Heimatland mit dem Virus an, bevor man seine Reise antritt, ist dies ein versichertes Ereignis im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Diese leistet prinzipiell bei unerwarteten Gründen für den Reiserücktritt, wie etwa die Erkrankung am Coronavirus.

Wer als Angestellter am Coronavirus erkrankt oder in Quarantäne geschickt wird, erhält Erstattung durch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber sowie das gesetzliche Krankengeld. Selbständige sollten für einen solchen Fall eine private Krankentagegeldversicherung haben.

Autor: VW-Redaktion

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