Ermöglicht die fiktive Abrechnung den Versicherungsbetrug?

Unfallauto, ein Fall für den Gutachter. (Symbolbild) Quelle: Pixabay.

In Deutschland werden jedes Jahr rund 1,5 Millionen Kfz-Schäden mittels einer fiktiven Abrechnung reguliert. Das Problem: Diese Methode ist zwar legal, nach Ansicht von Experten allerdings auch anfällig für Versicherungsbetrug. Auf dem Verkehrsgerichtstag diskutieren Experten nun die Frage, ob es einer Gesetzesänderung bedarf.

Demnach werden pro Jahr bundesweit etwa vier Millionen Kfz-Haftpflichtschäden auf dieser Basis reguliert. „Etwa 35 bis 40 Prozent davon werden fiktiv abgerechnet“, wird ein Sprecher des Gesamtverbandes des Deutschen Versicherungsverbandes (GDV) in der Wirtschaftswoche zitiert.

Allerdings begünstige diese Methode auch Betrüger, meint der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens. Die Strategie der Gauner sei dabei ganz einfach: „Zunächst sorgen sie absichtlich dafür, dass es zu einem Unfall kommt, bei dem das eigene Fahrzeug beschädigt wird.“

Auch das Landgericht Darmstadt betonte in einem Urteil von 2018, die fiktive Abrechnung sei ein „Einfallstor für Versicherungsbetrügereien und gestellte, provozierte oder sonst manipulierte Verkehrsunfälle“. Besonders betroffen seien dabei vor allem Fahrzeuge der Oberklasse, berichtet die Wirtschaftszeitung weiter.

Gesetzesänderungen lehne der GDV laut Zeitungsbericht jedoch an. „Weil nicht bis zum Abschluss der Reparatur gewartet werden muss und sich der Nachweis einer fachgerechten Reparatur erübrigt, spart der Versicherer Zeit und Bearbeitungsaufwand“, wird ein Verbandssprecher zitiert.

Ein weiteres Argument: „Zur Betrugsabwehr werden Schäden, die fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet werden und eine gewisse Höhe überschreiten, in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft eingegeben“.

„Dem Geschädigten muss es auch in Zukunft frei stehen, wie er mit seinem Schaden umgeht. Er muss selbst entscheiden können, wie er abrechnet und wie er einen Geldbetrag verwendet“, ergänzt Verkehrsrechtsexpertin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Interessanter Artikel über Versicherungsbetrug. Ich frage mich, wie diese Methode gleichzeitig legal und nicht legal sein kann. Auf jeden Fall könnte es sich lohnen, bei solchen komplizierten Fällen, einen Detektiv einzuschalten.

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