In der GKV versicherte Betriebsrentner werden ab 2020 entlastet

Der Reichstag in Berlin. Quelle: Bild von Harald Meyer-Kirk auf Pixabay

Wenn Politik wirklich etwas will, dann kann es auch ganz schnell gehen: Im Schnelldurchgang wird der Deutsche Bundestag in der kommenden Woche das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) verabschieden, um Betriebsrentner ab 1. Januar 2020 um jährlich rund 1,2 Mrd. Euro zu entlasten. Der Bundesrat dürfte das nicht zustimmungspflichtige Gesetz dann in seiner Sitzung am 20. Dezember wie schon in der ersten Lesung durchwinken.

Aus finanziellen Nöten hatte 2004 die damalige rot-grüne Bundesregierung mit Unterstützung von CDU/CSU für die in der GKV versicherten Betriebsrentner den vollen Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) auch rückwirkend (also nicht nur für neue Betriebsrentner) erhoben.

Diese Doppelverbeitragung gilt als Hindernis zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Eine komplette Rückabwicklung kam für die aktuelle Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD wegen der hohen Kosten von etwa 40 Milliarden Euro nicht infrage. Auch die Rückkehr zum halben Beitragssatz, die lange diskutiert wurde, wurde letztlich verworfen. Jetzt soll die bestehende Freigrenze in einen dynamischen Freibetrag umgewandelt werden, wie aus dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/15438) hervorgeht.

Im Jahr 2020 liegt der Freibetrag dann bei 159,25 Euro im Jahr. Ziel des Gesetzes sei es, Betriebsrentner von Krankenkassenbeiträgen zu entlasten und „damit ein klares Signal für den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung zu setzen“, heißt es im Gesetzestext. Die Beitragsausfälle für die GKV von jährlich etwa 1,2 Mrd. Euro sollen zunächst durch Reserven aus dem Gesundheitsfonds weitgehend abgedeckt werden. Im Jahr 2020 werden die Mindereinnahmen voll aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen. Für 2021 ist ein Zuschuss von 900 Mio., 2022 von 600 Mio. und 2023 von 300 Mio. Euro vorgesehen.

Im kommenden Jahr werden dem Gesetzestext zufolge etwa vier Millionen Betriebsrentner maximal den halben Beitrag zur GKV bezahlen. Dies werde auf etwa 60 Prozent der in der GKV versicherten Betriebsrentner zutreffen. Auch die übrigen 40 Prozent der Betriebsrentner mit Leistungen aus der bAV von monatlich mehr als 320 Euro würden von dem Freibetrag profitieren. Diese würden jährlich um rund 300 Euro entlastet. Der Freibetrag folgt dann jährlich in etwa den allgemeinen Lohnanpassungen.

Gesundheitsausschuss hält öffentliche Anhörung ab

In der kommenden Woche läuft das Verfahren ganz schnell ab. Für Montag hat der federführende Gesundheitsausschuss zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, bei der es reichlich Kritik geben dürfte. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten dürfte die Entlastung als völlig ungenügend kritisieren.

Und der GKV-Spitzenverband dürfte mit der Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds nicht zufrieden sein, da die Belastungen der GKV-Kassen im Zeitablauf ja zunehmen werden. Der Gesundheitsausschuss wird sich am Montag noch vor der Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen und am Mittwoch abschließend beraten. Dann ist auch die erste Lesung im Bundestag vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung folgt dann schon am Donnerstag.

Autor: Manfred Brüss

6 Kommentare

  • Reinhard Herbst

    Wer am meisten und sehr hohe Betriebsrente
    Bekommt,zb. 500 € – 1000 € oder 1500 € wird
    am wenigsten von den GKV Krankenkassen entlastet.Das ist sowas von ungerecht und die Betriebsrentner 6,3 Millionen wählen alle mal die Afd.

  • Norbert Wichmann

    Ein Staat, der aus Solidaritätsgründen seine Bürger belastet, GMG aus 2004, muss nach Beendigung der Maßnahme, denn den damaligen maroden Krankenkassen geht es finanziell wieder gut, die Belastung wieder zurückführen!✔
    Aber nein, es werden mit der Gießkanne Tröpfchen verteilt! Egal ob in der Beitragsphase der Arbeitgeber die Leistungen finanziert hat, ob der Arbeitnehmer aus dem Brutto oder Netto, alle sollen um 24 Euro/monatlich entlastet werden. Gerechtigkeit sieht anders aus!!!

  • Leider wird bei der Berrechnung der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrenten derVersorgungsausgleich dazugerechnet so wird ,wie bei mir für einen Betrag von 70 Euro der volle Kassenbeitrag fällig . Damit ändert sich für viele also nichts am Beitrag .

  • Bei dieser Gesetzeslage kann man diese Altersvorsorge seinen Kindern nicht empfehlen.
    Rendite tendiert gegen null. Alle Parteien wollten diese Ungerechtigkeit abschaffen.
    Es kam nur ein fauler Kompromiss zustande.

  • Mit welchem Recht wurde nur diese eine Gruppe „Betriebsrentner“ der GKV Versicherten 2004 herausgepickt, um die Kassen zu sanieren? ich kenne keine anderen GKV Versicherte, die alleine den vollen Beitrag leisten…. nennt man das Diskriminierung wegen Alter oder soll das nun das Solidarprinzip sein? Mir war so, dass auch der CDU Parteitag demokratisch beschlossen hatte, den halben Beitragssatz wieder gelten zu lassen. Macht Merkel kurz mal „demokratisch“ ein pfffff und schon wars vom Tisch. Finanzierung? Die Kassen haben den Sonderbeitrag jahrelang erhalten und sich damit nachweislich saniert – nun kann er einfach wegfallen und nichts muss finanziert werden. Liebe Mitrentner, wir werden voll verarscht!!!

  • Werden wir in diesem Land von Kanzler’s Gnaden regiert? Frau Merkel ist überfällig. Die Arroganz ihrer seltsamen Entscheidungen ist kaum noch zu ertragen. Nun lässt sie auch noch den Rat von Fachleuten außer Acht. Auf allen Gebieten selbstherrliches Regieren.

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