Nach Weindiebstahl: Hotelier im Rheingau vom Vorwurf des Versicherungsbetruges entlastet

Weindiebstahl in Eltville war kein Versicherungsbetrug. Quelle: Bild von Arno Mitterbacher auf Pixabay

Was haben Weinflaschen mit einer Versicherung zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nichts. Ein Hotelier in Eltville-Hattenheim im Rheingau sah sich nach dem Diebstahl von mehr als 200 Weinflaschen im Wert von rund 240.000 Euro dem Verdacht des Versicherungsbetruges ausgesetzt.

Was war passiert? Im Januar 2021 hatten Langfinger im Hotel Schloss Kronenschlösschen mehr als 200 Flaschen Wein und Champagner im Wert von etwa 240.000 Euro entwendet. Statt sich auf die Suche nach den Tätern zu konzentrieren, ermittelte Staatsanwaltschaft nun jedoch gegen den Besitzer des Hotels und Restaurants sowie gegen seine Tochter und den Chefsommelier, berichtet der Wiesbadener Kurier.

Demnach hatte die Polizei neben dem Hotel selbst auch eine Privatwohnung und zwei Lager durchsucht. Der Verdacht: Der Diebstahl sei fingiert worden, um die Versicherung zu betrügen. Nun wurden die Ermittlungen Medienberichten zufolge eingestellt. Nach Aussage des Hotelbesitzers hätten sich demnach alle Verdächtigungen „sämtlich in Luft aufgelöst“.

Zudem warf er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) dem Versicherer vor, „gezielt Verdächtigungen wegen vermeintlicher Insiderkenntnisse der Einbrecher verbreitet zu haben, um sich der Pflicht zur Schadensregulierung zu entziehen“. Den Versicherer selbst will er laut Bericht im Rahmen einer Zivilklage wegen „Schädigung seiner Persönlichkeitsrechte und Verleumdung“ auf Schadenersatz verklagen.

Außerdem habe sich die Polizei zu einem Handlanger des Versicherers gemacht, weil diese laut FAZ während des gesamten Ermittlungsverfahrens „nicht ein einziges Gespräch mit mir geführt, geschweige denn eine Vernehmung“. So habe er nicht nur ein „skandalöses Verfahren“ und falsche Verdächtigungen erdulden müssen, da die Polizei „nicht die geringste Kenntnis vom Weinhandel“ habe.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar die Einstellung des Verfahrens. Dennoch sei „eine Reihe von Ungereimtheiten geblieben“, wird Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann im Wiesbadener Kurier zitiert. Juristisch ist die Angelegenheit jedenfalls noch lange nicht zu Ende.

Autor: VW-Redaktion

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