Urteil: Alleinhaftung bei zu hoher Geschwindigkeit

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Wenn ein Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs ist, muss er im Einzelfall allein für einen Verkehrsunfall haften. Dies hat jüngst das Kammergericht Berlin entschieden (Az.: 22 U 33/18).

Im vorliegenden Fall wollte ein Autofahrer nach links abbiegen. Dabei prallte er jedoch mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Dabei kam heraus, dass dieser mit einer Geschwindigkeit von 104 Stundenkilometern und damit mehr als doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs gewesen war.

Der Kfz-Versicherer des rasenden Autofahrers verlangte nun vom Abbiegenden einen Schadenersatz in Höhe von einem Drittel. Wegen des erhöhten Tempos setzte er sein eigenes Verschulden mit zwei Dritteln an. Der gegnerische Versicherer weigerte sich jedoch, wegen der hohen Geschwindigkeit überhaupt zu zahlen.

Die Richter entschieden aber, dass der Kfz-Versicherer des Linksabbiegers nicht zahlen muss. Zwar hätte deinen Pflichtverstoß begangen und hätte besonders vorsichtig beim herannahenden Gegenverkehr agieren müssen. Vor allem bei Dunkelheit, hätte er noch genauer beobachten müssen, wie schnell sich der Gegenverkehr nähert.

Aber: Der vorfahrtsberechtigte Autofahrer muss allein haften. Denn wer mehr als doppelt so schnell wie erlaubt fährt, begehe einen besonders schweren Verkehrsverstoß, betonten die Richter. Im Regelfall zieht das trotz Vorfahrt die Alleinhaftung nach einem Unfall nach sich.

Autor: VW-Redaktion