Vermittler muss Rürup-Versichertem wegen Falschberatung Beiträge zurückerstatten

Eine Urteil für alle Versicherer. . Quelle: Hermann Traub auf Pixabay

Ein Vermittler muss einen Kunden bei Abschluss einer Rürup-Rente auch über die Nachteile informieren. Tut er dies nicht, muss er Schadenersatz leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 8 U 26/19).

Im konkreten Fall wurde dem Kläger von einem Versicherungsagenten eine Basisrentenversicherung bei einem deutschen Versicherer vermittelt. Dieser verschwieg seinem Kunden hingegen, dass keine vorzeitige Auszahlung der Versicherungsbeiträge im Kündigungsfall erfolgt. Zudem hatte er verschwiegen, dass der Vertrag auch vererbbar ist.

Als der Versicherungskunde jedoch davon erfuhr, dass er im Notfall nicht über das angesparte Geld verfügen kann, reichte er Klage ein, um seine Ansprüche geltend zu machen. Nun entschied das OLG Celle im Sinne des Versicherten. Der betroffene Versicherungsagent muss dem Kunden alle eingezahlten Versicherungsprämien in Höhe von 8.200 Euro erstatten.

Autor: VW-Redaktion