Mitarbeiterin betrügt Versicherung dutzendfach

Entscheidung im Streit zwischen Marsh und Aon. Quelle: Peter Freitag / www.pixelio.de / PIXELIO

Versicherer setzen immer feinere Technik zur Betrugsabwehr ein. Diese ist aber nachvollziehbarerweise gegen Betrüger von außen gedacht und nützt wenig, wenn die Übeltäterin im eigenen Unternehmen sitzt. Genau das geschah jetzt bei einem Versicherer in Köln.

Die Versicherungsfachfrau K. galt als unauffällige und gut ausgebildete Fachkraft, erlag aber offenbar negativen Beeinflussungen von außen, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet. Ein Freund brachte sie auf die Idee, ihre Position als Sachbearbeiterin in der Schadenbeteiligung für dunkle Machenschaften zu nutzen. Günstigerweise war der Freund, ein Herr M., gleichzeitig ein altgedienter Sachverständiger, der lange für Versicherungen gearbeitet hatte. Ja, das Muster zeichnet sich an dieser Stelle bereits ab.

Der Plan ist dann ebenso simpel wie schnell erklärt: K. überredete Freunde und Bekannte, eine Hausratversicherung bei der geschädigten Versicherung abzuschließen. Dann wurde fingierte Schäden eingereicht, für deren Plausibilität der Schadenexperte M. sorgte. Das ergaunerte Geld wurde dann unter den Beteiligten aufgeteilt. Wichtig sein laut M. nur, dass die Schäden unter einer bestimmten Grenze blieben, dann komme es nicht zu einer Prüfung seitens der Versicherung; die Sache sei „todsicher“.

Der Richter spricht

22 Monate auf Bewährung – so todsicher war die Idee. Das Gericht verurteilte K. zu dieser Strafe wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen. Zwischen August 2015 bis Ende 2016 funktionierte der Plan, dann wurde die Versicherung aufmerksam und es kam zur Trennung und anschließendem Prozess.

Immerhin, die Schädigerin beteuerte vor Gericht ihre Reue und hat mit ihrem alten Arbeitgeber eine Regelung zur Wiedergutmachung getroffen, um die verbliebene Schadenssumme von mehr als 83 000 Euro in Raten abzubezahlen.