Die Helmsauer-Brüder müssen gegen die SE-Gruppe im Streit um Namensführung und Werbeaussagen vor dem Oberlandesgericht Nürnberg sowie dem Landgericht Nürnberg-Fürth Niederlagen hinnehmen. Das OLG stellte in zweiter Instanz fest, dass die Verwendung der Bezeichnung „Helmsauer“ in früherer Ausgestaltung durch konkurrierende Gesellschaften die Kennzeichenrechte der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler verletzt. Bezeichnungen wie „Helmsauer Versicherungsmakler GmbH“, „Helmsauer Verbund“, „Helmsauer Brüder Versicherungsmakler GmbH“ oder „Helmsauer Brüder Verbund“ verletzen demnach das bestehende Kennzeichenrecht. Der aktuelle Name ist nicht betroffen.
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