Nürnberger Richter verbieten Helmsauer-Brüdern die Nutzung des Namens Helmsauer in früherer Ausgestaltung

Bildquelle: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte im Streit zwischen den Helmsauer Brüdern und der SE-Gruppe um die Namensrechte in zweiter Instanz fest, dass die Verwendung der Bezeichnung „Helmsauer“ in früherer Ausgestaltung durch konkurrierende Gesellschaften die Kennzeichenrechte der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler verletzt. Bezeichnungen wie „Helmsauer Versicherungsmakler GmbH“, „Helmsauer Verbund“, „Helmsauer Brüder Versicherungsmakler GmbH“ oder „Helmsauer Brüder Verbund“ sind demnach nicht erlaubt. Die derzeit verwendete Bezeichnung „RVH Helmsauer Brüder Versicherungsmakler GmbH“ wurde nicht untersagt.

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